Das europäische Parlament billigte am Mittwoch das EU-Lieferkettengesetz, das darauf abzielt, Menschenrechte weltweit zu stärken und große Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie von Verstößen wie Zwangs- oder Kinderarbeit profitieren. Zudem erfordert das Gesetz, dass diese Unternehmen offenlegen, wie ihr Geschäftsmodell zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad beiträgt.
Details des Lieferkettengesetzes
Das Lieferkettengesetz, mit 374 gegen 235 Stimmen angenommen, wobei sich 19 enthielten, verlangt von Unternehmen auch, Berichte darüber zu erstellen, ob ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die globale Erwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.
Ein ursprünglicher Kompromiss zwischen Unterhändlern der EU-Staaten und des europäischen Parlaments hatte vorgesehen, dass Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz betroffen sein sollten. In den Verhandlungen wurde diese Grenze jedoch auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz angehoben, nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren.
Einhaltung des Gesetzes
Um die Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, sollen EU-Staaten eine Kontrollbehörde benennen. Diese Behörde hat auch die Befugnis, Strafen gegen Unternehmen zu verhängen, die sich nicht an die Regeln halten. Geldstrafen können bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes eines Unternehmens ausmachen.
Stufenweiser Prozess
Der Prozess der Umsetzung des Gesetzes ist stufenweise geplant. Nach drei Jahren sollen die Vorgaben zunächst für die größten Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro weltweit gelten. Nach vier Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4.000 Mitarbeiter und 900 Millionen Umsatz.
Durch die Durchsetzung dieses Gesetzes im europäischen Kontext hoffen das EU-Parlament und seine Mitgliedstaaten, ein Zeichen für den globalen Schutz der Menschenrechte und die Bekämpfung der Klimakrise zu setzen.
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