Das EU-Parlament hat am Dienstag mit einer überwältigenden Mehrheit ein „Recht auf Reparatur“ beschlossen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Reparatur defekter Waren zu erleichtern, Abfall zu reduzieren und die Reparaturbranche zu fördern.
Recht auf Reparatur: eine Initiative zur Förderung der Nachhaltigkeit
Am Dienstag stimmten 590 EU-Parlamentarier für ein „Recht auf Reparatur“, um die Reparatur defekter Waren zu erleichtern, Abfälle zu reduzieren und die Reparaturbranche zu fördern. Dieser Standpunkt wurde mit lediglich 15 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen verabschiedet. Der Europäische Rat plant, seine Verhandlungsposition am 22. November festzulegen, woraufhin das Parlament und der Rat ein gemeinsames Gesetz diskutieren können.
Die Abgeordneten schlugen vor, dass Verkäufer dazu verpflichtet sein sollten, während der gesetzlichen Garantiezeit Produkte zu reparieren anstatt sie zu ersetzen, wenn eine Reparatur kostengünstiger oder gleich teuer wäre. Ausnahmen gelten, wenn eine Reparatur nicht machbar ist oder für den Verbraucher ungünstig wäre. Darüber hinaus schlugen die Abgeordneten vor, die gesetzliche Garantiezeit um ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Reparatur zu verlängern.
Lebensdauer von Geräten verlängern: Finanzielle Anreize und Leihgeräte
René Repasi (SPD), Berichterstatter des EU-Parlaments für das „Recht auf Reparatur“, erklärt: „Die Leute wollen die Lebensdauer ihrer Geräte verlängern, aber das ist oft zu kostspielig oder schwierig“. Das Parlament hat daher eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu gestalten.
Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, während der Reparaturzeit Leihgeräte bereitzustellen. Wenn ein Produkt nicht mehr repariert werden kann, könnte ein bereits repariertes Produkt als Ersatz angeboten werden. Zusätzlich schlagen die Abgeordneten vor, finanzielle Anreize wie Gutscheine über nationale Reparaturfonds bereitzustellen.
Unterstützung für das „Recht auf Reparatur“ aus dem Bundestag
Tabea Rößner (Grüne), ein Mitglied des Umweltausschusses im Bundestag, unterstützt den Beschluss des EU-Parlaments. Sie sagt: „Die Position stellt klar heraus, dass nur ein verbraucherfreundlich ausgestaltetes Reparaturrecht eine echte Veränderung zu einem nachhaltigen Konsumverhalten bewirken wird“.
Nach Angaben des EU-Parlaments erzeugt das Wegwerfen reparierbarer Produkte Emissionen in Höhe von 261 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und 35 Millionen Tonnen Abfall. Zudem entstehen für Verbraucher, die Produkte ersetzen anstatt sie zu reparieren, pro Jahr rund 12 Milliarden Euro Mehrkosten.
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