Das EU-Parlament hat ein „Recht auf Reparatur“ verabschiedet, um Reparaturen bei zahlreichen Haushaltsgeräten zu erleichtern und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern. Mit der Unterstützung von 584 zu drei Stimmen bei 14 Enthaltungen wurde die entsprechende Richtlinie am Dienstag in Straßburg angenommen.
Details der neu verabschiedeten Richtlinie
Die neuen Vorschriften präzisieren die Pflichten der Hersteller und setzen Anreize für Verbraucher, ihre Produkte zu reparieren. Besonders hervorzuheben ist, dass die Haftungszeit bei Geräten, die innerhalb der Gewährleistungszeit repariert werden, um ein Jahr verlängert wird. Des Weiteren sind Hersteller verpflichtet, gängige Haushaltsprodukte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones zu reparieren, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, und das auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Verpflichtungen der Hersteller
Hersteller müssen gemäß den Vorschriften Ersatzteile und Werkzeuge zu „angemessenen Preisen“ zur Verfügung stellen. Sie dürfen zudem keine Vertragsklauseln, Hardware oder Software einsetzen, um die Reparatur zu erschweren. Vor allem dürfen sie weder die Verwendung gebrauchter oder mit 3D-Druckern hergestellter Ersatzteile durch unabhängige Reparaturbetriebe behindern noch die Reparatur eines Produkts nur aus wirtschaftlichen Gründen oder deswegen verweigern, weil es vorher von jemand anderem repariert wurde.
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
Sobald die Richtlinie vom Rat offiziell gebilligt und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Damit wird sichergestellt, dass diese Vorschriften in allen EU-Ländern gelten und die Rechte der Verbraucher gestärkt werden. Die neue Regelung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und verantwortungsvolleren Wirtschaft dar, in der Produkte länger genutzt und weniger Abfall erzeugt wird.
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