Das umstrittene EU-Lieferkettengesetz ist bei einer Abstimmung der Mitgliedstaaten gescheitert. Es zielte darauf ab, den Verkauf von Waren zu unterbinden, die unter Beteiligung von Kinderarbeit produziert oder bei deren Herstellung möglicherweise Umweltschäden entstanden sind.
Nicht genügend Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz
Die belgische Ratspräsidentschaft teilte mit, dass das EU-Lieferkettengesetz bei einer Abstimmung der Mitgliedstaaten nicht die notwendige Unterstützung finden konnte. “Trotz der Bemühungen des Ratsvorsitzes wurde die notwendige Unterstützung nicht gefunden”, hieß es vonseiten der Belgier. “Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen.”
Unterschiedliche Standpunkte innerhalb der Bundesregierung
Innerhalb der Bundesregierung war die Position zu dem Gesetz gespalten. Während die FDP, insbesondere der Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), eine weitere Belastung durch zusätzliche Bürokratie für Unternehmen befürchtete und sich daher gegen das Gesetz aussprach, wollten SPD und Grüne ihm zustimmen.
Nach der Abstimmung äußerte sich Buschmann auf X/Twitter: “Die EU-Lieferkettenrichtlinie wird in dieser Form nicht kommen. Mehr als die Hälfte der Mitgliedstaaten hat dem Entwurf nicht zugestimmt, auch etwa Frankreich und Italien.” Das waren auch die Länder, die die Bedenken der deutschen Bundesregierung teilten. “Zu viele sachliche Gründe haben gegen den aktuellen Vorschlag gesprochen: zu viel Bürokratie, zu viele neue Haftungsrisiken, unüberschaubare Sorgfaltspflichten – und zu wenig erkennbar wirksamer Nutzen”, so der FDP-Politiker weiter.
Zukunft des EU-Lieferkettengesetzes ungewiss
Trotz der gescheiterten Abstimmung bleibt unklar, ob das Vorhaben erneut ausgehandelt werden soll. Insbesondere vor der kurzfristig angesetzten Abstimmung hatten verschiedene Regierungen und Parteien ihre Ablehnung ausgedrückt und angegeben, sich enthalten zu wollen. Damit bleibt die Zukunft des Gesetzes, das den Verkauf von Waren verhindern soll, die unter der Beteiligung von Kinderarbeit hergestellt oder bei deren Produktion möglicherweise Umweltschäden verursacht worden sind, vorerst ungewiss.
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