Die Online-Plattform X/Twitter des US-Unternehmers Elon Musk steht nach vorläufiger Auffassung der EU-Kommission im Widerspruch zu EU-Recht, wie die Brüsseler Behörde am Freitag mitteilte. Sollte diese Auffassung bestätigt werden, drohen der Tech-Firma hohe Strafzahlungen.
Potentielle Verstöße gegen den Digital Services Act
Die EU-Kommission bemängelt konkret Verstöße im Zusammenhang mit Dark Patterns, Transparenz der Werbung und Datenzugang für Forscher. Diese stünden nach Angaben der Behörde im Widerspruch mit dem Digital Services Act. Insbesondere kritisieren die Kommissare, dass das „Blue Checkmark“ für „verifizierte Konten“ branchenunüblich sei und die Nutzer täusche.
Verstoß gegen Transparenzforderungen
Elon Musks Unternehmen wird darüber hinaus vorgeworfen, die erforderliche Transparenz in Bezug auf Werbung nicht einzuhalten, da es kein durchsuchbares und zuverlässiges Werbearchiv biete. Damit verletzt X/Twitter nach Auffassung der EU-Kommission wesentliche Anforderungen an eine geregelte Online-Kommunikation.
Mögliche Konsequenzen
Die Plattform hat nun die Möglichkeit zur Verteidigung vorgebracht. Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission letztlich bestätigen, würde die Kommission einen Verstoßbeschluss erlassen. Eine solche Entscheidung könnte Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters nach sich ziehen und den Anbieter anweisen, Maßnahmen zu ergreifen, um den Verstoß zu beheben.
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