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EU-Kommission stellt Rechtsstaatsverfahren gegen Polen ein

Die Europäische Kommission hat das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen eingestellt. Als Begründung wurden die positiven Fortschritte des Landes hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz und die Anerkennung des EU-Rechts genannt.

EU-Kommission beendet Verfahren gegen Polen

Die EU-Kommission gab am Mittwoch bekannt, dass das Rechtsstaatsverfahren gegen Polen beendet ist. „Wir sind der Auffassung, dass keine eindeutige Gefahr eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit mehr besteht“, wurde zur Begründung mitgeteilt und betont: „Die laufende Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit in Polen ist für das polnische Volk und für unsere Union insgesamt von großer Bedeutung.“

Grund für den Entschluss

Die polnische Regierung hat nach Meinung der EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz auszuräumen. Zudem habe sie den Vorrang des EU-Rechts anerkannt und zugesichert, alle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit umzusetzen.

Reaktion der EU-Kommission

„Nach mehr als sechs Jahren haben wir aufgrund der positiven Schritte der polnischen Behörden und der starken Unterstützung durch die Mitgliedstaaten das Verfahren nach Artikel 7 für Polen nun abgeschlossen“, so Kommissions-Vizepräsidentin Vera Jourová. Sie betonte, dass die EU-Kommission weiterhin mit den polnischen Behörden zusammenarbeiten wird, um sie in ihrem Bemühen um die Förderung der Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen.

Kontroverse Justizreformen der Vorgängerregierung

Der Schritt gilt als Vertrauensvorschuss für die Regierung des polnischen Ministerpräsidenten Donald Tusk. Die Vorgängerregierung der Partei „Recht und Gerechtigkeit“ (PiS) hatte mit einer Reihe von Regelungen die Justiz beschnitten. Darunter fielen etwa Einschränkungen für das Verfassungsgericht und eine erhöhte Einflussnahme der Exekutive auf die Legislative.

Erstes Vertragsverletzungsverfahren nach Artikel 7

Polen war das erste Land, gegen das ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union (EUV) eingeleitet wurde. Derzeit läuft ein weiteres Verfahren gegen Ungarn. Als schwerste mögliche Sanktion ist hierbei eine Aussetzung der Stimmrechte des Mitgliedstaates vorgesehen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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