Die EU-Kommission hat Pläne angekündigt, die Abfrage von Cookies bei Website-Nutzern weniger häufig zu machen und die digitalen Giganten wie Meta, Apple, Amazon und TikTok zur freiwilligen Selbstverpflichtung zu bewegen. Ziel ist es, die Verbraucher besser über die Verwendung ihrer Daten zu informieren und gegen die zunehmende „Cookie-Müdigkeit“ vorzugehen.
EU-Kommission will weniger häufige Cookie-Anfragen
Laut dem EU-Justizkommissar Didier Reynders sollten Verbraucher erst ein Jahr nach der letzten Anfrage erneut gefragt werden, ob sie bereit sind, Cookies zu akzeptieren. Dies soll auf Basis einer freiwilligen Selbstverpflichtung der großen Internetplattformen geschehen. Reynders sagte der „Welt am Sonntag“: „Wir wissen aber, dass das Surfen im Netz am Ende eine lästige Angelegenheit werden darf. Diese Initiative will darum gegen die wachsende `Cookie-Müdigkeit` („cookie fatigue“) unter den Onlinebenutzern angehen und gleichzeitig die Verbraucher dabei unterstützen, die Werbemodelle besser zu begreifen und sich für Werbung zu entscheiden, die weniger aufdringlich ist.“
Ständige Cookie-Abfrage führt zu unüberlegter Zustimmung
Die ständige Abfrage von Cookies führt laut Erkenntnissen der Brüsseler Kommissionsbehörde oft dazu, dass Nutzer automatisch ihre Zustimmung erteilen, ohne die genauen Folgen für den Datenschutz zu kennen. Die Initiative der EU-Kommission zielt darauf ab, Verbraucher besser über die Nutzung ihrer Daten aufzuklären und gleichzeitig die Flut an Cookie-Anfragen einzudämmen.
Freiwillige Selbstverpflichtung der Internetgiganten
Ein Ansatzpunkt ist eine „Cookies-Selbstverpflichtungsinitiative“ (cookies pledge), bei der große Internetplattformen freiwillig zusagen, ihre Nutzer besser über Cookies zu informieren und sie vor aufdringlichen Einwilligungserklärungen zu schützen. Reynders zeigt sich zuversichtlich, dass diese freiwillige Initiative die Türen für neue Online-Praktiken öffnen kann, die dann auch die Verbraucherrechte besser schützen.“
Besserer Schutz der Privatsphäre
Die vorgeschlagene Selbstverpflichtung sieht ebenso vor, dass Nutzer einer Website bereits im Voraus an gut sichtbarer Stelle über das Geschäftsmodell des Unternehmens informiert werden. Insbesondere sollen sie dabei über die Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke und die Finanzierung der Website aufgeklärt werden. Darüber hinaus sollten Verbraucher die Wahl erhalten, zwischen Werbemodellen, die auf Tracking basieren oder Modellen, „die mehr die Privatsphäre schützen“, zu wählen.
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