Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage des chinesischen Tiktok-Betreibers Bytedance gegen eine Einstufung des Videoportals als „Torwächter“ abgewiesen. Die Richter stellten fest, dass Bytedance die vorgeschriebenen quantitativen Schwellenwerte erfülle und einen „erheblichen Einfluss“ auf den Binnenmarkt ausübe.
Gericht bestätigt Einstufung von Bytedance als „Torwächter“
Die EU-Kommission konnte nach Auffassung der Luxemburger Richter zu Recht annehmen, dass Bytedance als „Torwächter“ fungiert. Dies geht aus einem Urteil hervor, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Demnach erfüllt das Unternehmen zweifellos die im Digital Markets Act (DMA) festgelegten quantitativen Schwellenwerte. Diese beziehen sich unter anderem auf den globalen Marktwert des Unternehmens, die Zahl der Tiktok-Nutzer in der EU und die Jahre, in denen der letztgenannte Schwellenwert erreicht wurde.
Geringer Umsatz in der Union kein Hindernis für „Torwächter“-Status
Das Gericht wies das Argument von Bytedance zurück, dass ihr geringer Umsatz in der Union und die Tatsache, dass ihr globaler Marktwert hauptsächlich auf ihre Aktivitäten in China zurückzuführen sei, darauf hindeuten würden, sie hätte keinen „erheblichen Einfluss“ auf den Binnenmarkt. Die Luxemburger Richter stellten jedoch fest, dass der hohe Marktwert von Bytedance „die finanzielle Leistungsfähigkeit von Bytedance und ihr Potenzial zur Monetarisierung dieser Nutzer“ widerspiegele.
Fehler der Kommission beeinflussen Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht
Das Gericht kam schließlich zu dem Schluss, dass die von der Kommission gestellten Beweisanforderungen korrekt waren. Zwar habe die Kommission bei ihrer Beurteilung des Vorbringens von Bytedance „einige Fehler begangen“, diese hätten jedoch „keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses“ gehabt (T-1077/23). Damit bleibt die Einstufung von Bytedance als „Torwächter“ bestehen.
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