Deutschland kann den Schienengüterverkehrssektor durch Staatshilfen von bis zu 1,7 Milliarden Euro unterstützen, wie die Europäische Kommission genehmigt hat. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Sektor wettbewerbsfähig zu halten und gleichzeitig die Umweltfreundlichkeit zu fördern, im Einklang mit den Zielen des europäischen „Green Deal“.
Staatshilfe zur Unterstützung des Schienengüterverkehrs
Mit der Genehmigung der Europäischen Kommission erhält Deutschland die Zustimmung, bis zu 1,7 Milliarden Euro an Staatshilfen zur Unterstützung von Eisenbahnunternehmen bereitzustellen. Diese Beihilferegelung wurde eingeführt, um zu helfen, einen Teil der hohen Betriebskosten dieser Unternehmen zu decken. „Die Maßnahme wird dazu beitragen, dass der Schienengüterverkehrssektor wettbewerbsfähig bleibt“, erklärte die Brüsseler Behörde.
Umweltfreundlicher Verkehrsträger
Die Förderung des Schienengüterverkehrs steht außerdem im Einklang mit den Zielen der EU zur Steigerung der Umweltfreundlichkeit und des europäischen „Green Deal“. Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene wird unterstützt und auf diese Weise ein umweltfreundlicherer Verkehrsträger gefördert. Im Rahmen dieser Regelung wird die Beihilfe in Form von Direktzuschüssen gewährt, mit einem jährlichen Höchstbetrag von 320 Millionen Euro und einer Gesamtsumme von 1,7 Milliarden Euro über die fünfjährige Laufzeit der Regelung.
Bedeutung der Regelung
Margrethe Vestager, Vizepräsidentin der EU-Kommission, betonte die Bedeutung dieser Regelung für Deutschland: „Mit dieser 1,7-Milliarden-Euro-Regelung kann Deutschland wichtige Segmente des Schienengüterverkehrs unterstützen, der im Vergleich zum Straßenverkehr ein umweltfreundlicherer Verkehrsträger ist“. Sie fügte hinzu, dass diese Regelung Deutschland dabei unterstützen wird, seine „Green-Deal-Ziele“ zu erreichen und gleichzeitig die Belastung durch steigende Kosten für die Verkehrsunternehmen zu verringern, was letztendlich den Kunden des industriellen Güterverkehrs zugutekommt. Die Regelung wurde bis 2029 genehmigt.
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