Die Europäische Union (EU) schließt ein rückwirkendes Verbot von Dieselfahrzeugen aus, wie aus einem Antwortschreiben der EU-Kommission ans Licht kommt. Der laufende Fall vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) bezüglich der Einhaltung von Schadstoffgrenzwerten bei Dieselfahrzeugen hat demnach keine direkten Auswirkungen auf bereits zugelassene Fahrzeuge.
Keine rückwirkenden Konsequenzen für Dieselfahrzeuge
Die EU-Kommission entkräftet in ihrem Schreiben Befürchtungen um eine mögliche rückwirkende Auswirkung des laufenden Verfahrens vor dem EuGH. Dabei geht es um die Frage, ob Dieselfahrzeuge die Schadstoffgrenzwerte in jeder Fahrsituation einhalten müssen. Laut dem Handelsblatt hat das Schreiben der Kommission an den EU-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP) klargestellt: „Die Kommission sei nicht der Auffassung, dass diese Fahrzeuge den Abgasvorschriften in jeder Fahrsituation entsprechen sollten, auch nicht bei Volllastfahrten mit Steigung“. Alle Berichte, die gegensätzliche Aussagen machten, würden als irreführend betrachtet.
Befürchtungen des Bundesverkehrsministers
Der Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte im August Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) in einem Brandbrief vor der möglichen Stilllegung von 8,2 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland gewarnt. Wissing äußerte die Befürchtung, dass das noch ausstehende Urteil des EuGH rückwirkend auch bereits zugelassene Euro-5- und Euro-6-Diesel betreffen könnte.
Kein rückwirkendes Verbot von Dieselfahrzeugen
Gemäß den Aussagen der EU-Kommission scheint ein rückwirkendes Verbot von Dieselfahrzeugen jedoch vom Tisch zu sein. Damit würden Millionen von Dieselfahrzeugen auf Deutschlands Straßen auch weiterhin zugelassen bleiben, unabhängig von dem sich noch in Verhandlung befindlichen Fall vor dem EuGH. Folglich scheinen Wissings Sorgen unbegründet.
✨ durch KI bearbeitet, .