Die EU-Staaten haben eine wegweisende Reform der Asylregeln verabschiedet, um Migration nach Europa effizienter zu steuern und Erstaufnahmeländer stärker zu entlasten. Mit dem neuen Regelwerk sollen Personen mit geringer Aussicht auf Bleiberecht schneller abgeschoben und Tausende Migranten pro Jahr innerhalb der EU umverteilt werden.
Asylregeln Reform: Mehr Kontrolle und Solidarität
Die „wegweisende Reform“ des europäischen Asyl- und Migrationssystems wurde am Dienstag von den EU-Staaten beschlossen. Die Mitglieder sehen in der Reform eine Möglichkeit, die Migration nach Europa zu regulieren. Dabei sollen Migranten, deren Asylanträge wenig Aussicht auf Erfolg haben – insbesondere die aus Ländern mit niedrigen Asylanerkennungsquoten – schneller und direkt von den EU-Außengrenzen abgeschoben werden. Laut den neuen Regeln dürfen Personen, die sich im Asylgrenzverfahren befinden, nicht in das Hoheitsgebiet der EU einreisen.
Entlastung für Erstaufnahmeländer und Umverteilung von Migranten
Ein wichtiger Aspekt der Reform ist die Entlastung der Erstaufnahmeländer wie Italien und Griechenland. Durch die neuen Maßnahmen soll zudem erreicht werden, dass pro Jahr Tausende von Menschen innerhalb der EU umverteilt werden könnten. Länder, die sich gegen die Aufnahme von Flüchtlingen entscheiden, sehen sich dann verpflichtet, auf andere Weise Unterstützung zu leisten, zum Beispiel durch finanzielle Beiträge. Dieser Ansatz wird als „Solidaritätsmechanismus“ bezeichnet.
Nicole de Moor, belgische Regierungsvertreterin, äußerte sich positiv zur Reform: „Der Asyl- und Migrationspakt wird ein gerechteres und stärkeres Migrationssystem gewährleisten, das vor Ort einen konkreten Unterschied macht. Diese neuen Regeln werden das europäische Asylsystem effizienter machen und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten stärken.“
Zeitplan für die Umsetzung der Reform
Für die Umsetzung der am Dienstag verabschiedeten Gesetze haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit. Die Europäische Kommission plant, in Kürze einen gemeinsamen Umsetzungsplan vorzulegen, um die Mitgliedstaaten bei diesem Prozess zu unterstützen.
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