Ethikrat-Mitglied fordert parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Pandemie

Die Strafrechtsprofessorin und Mitglied im Deutschen Ethikrat Frauke Rostalski kritisiert das Fehlen einer parlamentarischen Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Sie bemängelt außerdem die mangelnde Berücksichtigung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung bei der Strafverfolgung von Corona-bezogenen Delikten.

Fehlende Aufarbeitung der Corona-Pandemie

Frauke Rostalski, Strafrechtsprofessorin und Mitglied im Deutschen Ethikrat, kritisiert in einem Gastbeitrag für den “Kölner Stadt-Anzeiger”, dass es bisher keine parlamentarische Aufarbeitung der Corona-Pandemie gibt. Sie schreibt: “Damit wird der Gesellschaft eine wichtige Möglichkeit genommen, dort wieder Brücken zu schlagen, wo die Pandemie tiefe Gräben hinterlassen hat.” Sie weist außerdem auf “doppelte Standards” der Strafjustiz bei ihrer Verfolgung möglicher Straftaten während der Pandemie hin: “Ob hierdurch die besagten Brücken gebaut werden können, darf bezweifelt werden.”

Ein aktueller Fall

Ihre Kritik begründet Rostalski an einem laufenden Verfahren vor dem Landgericht Köln. Dort soll der Verfasser eines Twitter-Posts wegen einer nach Paragraf 126a des Strafgesetzbuchs strafbaren “Feindesliste” verurteilt werden. Der Angeklagte hatte Zitate von Politikern und Prominenten zusammengestellt, die gegen die Corona-Maßnahmen sprachen. Befürworter der offiziellen Corona-Politik wurden dadurch als politische Gegner dargestellt. Das Amtsgericht Köln lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab, doch die Staatsanwaltschaft legte erfolgreich Beschwerde beim Landgericht ein.

Spielraum für freie Meinungsäußerung

Rostalski argumentiert, Staatsanwaltschaft und Landgericht Köln verstünden das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz) nicht in seiner vollen Tragweite: “Nicht bloß der Staat als Machtapparat ist befugt, ein Verhalten als Unrecht einzustufen. Opfer müssen subjektiv erlebtes Unrecht als solches benennen können, selbst wenn sie mit ihrer Meinung alleine dastehen.” Sie weist darauf hin, dass “Unrecht” auch in den Sphären des sozialen Miteinanders existiert, die dem Strafrecht vorgelagert sind.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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