# Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche Datum: 11.06.2026 11:39 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/ethikrat-gegen-pauschales-social-media-verbot-fuer-jugendliche-721481/ --- Der Deutsche Ethikrat hat sich gegen ein pauschales gesetzliches Mindestalter für die Nutzung Sozialer Medien durch Kinder und Jugendliche ausgesprochen. Statt eines Verbots fordert das Gremium ein risikobasiertes Schutzkonzept, das alle relevanten digitalen Angebote umfasst. Digitale Plattformen und Anbieter sollen dabei deutlich stärker in die Pflicht genommen werden. ## Ethikrat gegen pauschales Mindestalter Der Deutsche Ethikrat lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ab. „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte Helmut Frister, Vorsitzender des Ethikrats, am Donnerstag in Berlin. „Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für Soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“ Digitale Umgebungen müssten nach Auffassung des Ethikrats dringend jugendfreundlicher gestaltet werden. „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation, Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur in den Sozialen Medien gibt“, konkretisierte Judith Simon, Philosophin und Sprecherin für die Stellungnahme im Ethikrat. „Generative KI, wie Chatbots und Bildgeneratoren, wird zunehmend von Kindern und Jugendlichen genutzt – mit nicht minder gewichtigen Risiken.“ Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und könnte auch dazu führen, dass Kinder und Jugendliche ihre informationellen, kommunikativen und emotionalen Bedürfnisse auf Chatbots verlagern, „die noch unzureichender reguliert seien“, so Simon. ### Risikobasiertes Schutzkonzept gefordert Der Ethikrat empfiehlt ein risikobasiertes Schutzkonzept, das neben Sozialen Medien auch andere digitale Angebote einbezieht. Die jeweiligen Risiken dieser Angebote sollen gezielt analysiert und Schutzmaßnahmen entsprechend der Höhe des Risikos etabliert werden. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagte Frister. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, heißt es weiter. Nach Angaben des Ethikrats habe die EU-Kommission zwar damit begonnen, die Einhaltung der Vorgaben des Digital Services Act zum Schutz Minderjähriger verstärkt einzufordern. „Dieser Weg muss jedoch gegen alle Widerstände konsequent weiter beschritten und von Deutschland unterstützt werden“, ergänzte Judith Simon. ### Ausweitung des Schutzes auf KI-Anwendungen Darüber hinaus hält der Ethikrat es für dringend notwendig, den Schutz von Minderjährigen auch auf KI-Anwendungen wie Chatbots oder Bildgeneratoren zu erstrecken. Zudem sei der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nach Ansicht des Gremiums zu modernisieren, um den aktuellen digitalen Entwicklungen besser Rechnung zu tragen. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück