Die Zahl der Personen aus Nicht-EU-Staaten, die mit befristeten Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland kommen, ist seit 2010 stetig gestiegen und erreichte Ende 2023 etwa 419.000 Personen. Besonders im Fokus der Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik stehen dabei Akademiker, von denen viele mittels der „Blauen Karte EU“ ins Land kommen.
Zahlen und Fakten zur Erwerbsmigration
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Destatis) hat sich die Zahl der Erwerbsmigranten, die aus Nicht-EU-Staaten zum Arbeiten nach Deutschland gekommen sind, seit 2010 von damals 85.000 kontinuierlich erhöht. Die Jahre 2020 und 2021 waren durch ein vergleichsweise geringes Wachstum geprägt, während die Zahl der Erwerbsmigranten im Vorjahresvergleich in den Jahren 2022 und 2023 stark anstieg.
Die „Blaue Karte EU“
Seit ihrer Einführung im Jahr 2012 hat sich die „Blaue Karte EU“ für Akademiker aus Nicht-EU-Staaten als wichtiger Aufenthaltstitel etabliert. Ende 2023 lag die Anzahl der Inhaber bei 113.000 – mehr als ein Viertel aller Erwerbsmigranten. Die meisten stammten aus Indien, Russland und der Türkei.
Andere Aufenthaltstitel für Akademiker
Für Akademiker aus Nicht-EU-Staaten gibt es auch andere Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration. Ende 2023 hatten 49.000 Personen eine solche Aufenthaltserlaubnis, am häufigsten waren Staatsbürgerschaften aus Indien, China und der Türkei vertreten.
Regelungen für Fachkräfte mit Berufsausbildung
Das erste Fachkräfteeinwanderungsgesetz von 2020 erleichterte auch Fachkräften mit Berufsausbildung aus Nicht-EU-Staaten die Einreise und den Aufenthalt. Ende 2023 hatten 52.000 Personen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Die „Westbalkanregelung“
Die „Westbalkanregelung“, die seit 2016 Arbeitskräften aus bestimmten Staaten einen befristeten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht, betraf Ende 2023 76.000 Nicht-EU-Staatsangehörige, wobei Staatsbürger des Kosovo die größte Gruppe bildeten.
Demografische Merkmale der Erwerbsmigranten
Ende 2023 stellten Männer mit 67% den größten Anteil der registrierten Personen mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit. Bei den Fachkräften mit Berufsausbildung überwogen allerdings die Frauen. Im Zeitverlauf stieg der Frauenanteil leicht an.
Erwerbsmigration aus der Ukraine
Ukrainer stellten Ende 2023 zwei Prozent der Personen mit befristetem Aufenthaltstitel für Erwerbszwecke. Die meisten der in Deutschland lebenden Ukrainer besitzen einen humanitären Aufenthaltstitel und dürfen daher arbeiten.
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