Die Bundesregierung steht unter Druck wegen ihrer Praxis, E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären zu löschen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen eingeleitet, ausgelöst durch die Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi.
Ermittlungen gegen anonym
Laut “Welt am Sonntag” drehen sich die Ermittlungen um E-Mails zwischen dem früheren Staatssekretär im Finanzministerium und heutigen Kanzleramtschef, Wolfgang Schmidt, und dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen, die heute nicht mehr auffindbar sind. Der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte dies und fügte hinzu: “Bei einer Anzeigeerstattung wie hier sei man ‘verpflichtet’, ein formelles Ermittlungsverfahren einzuleiten.” Zunächst muss jedoch geprüft werden, ob ein Anfangsverdacht besteht.
Vorwürfe nach Strafgesetzbuch
Fabio De Masi bezog sich in seiner Anzeige auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches, wonach das unrechtmäßige Löschen oder Verändern von Daten strafbar ist. Laut der Strafanzeige besteht der “Verdacht”, dass “Personen im Bundesministerium der Finanzen” sich schuldig gemacht haben, durch das Delikt der “vollendeten Datenveränderung durch Löschung”. Hintergrund ist die Praxis der Bundesministerien, E-Mail-Postfächer von ausscheidenden Ministern oder Staatssekretären zu löschen.
Reaktion der betroffenen Institutionen
Anwälte des Finanzministeriums, nun unter der Leitung von Christian Lindner, bestätigten in der “Welt am Sonntag”, dass auch dort die Löschung von Mailpostfächern bei Ausscheiden des Amtsträgers “üblich” sei. Das Ministerium betonte jedoch, dass Löschungen von Mailpostfächern “nicht gegen geltendes Recht” verstoßen würden. Auf Nachfrage wollte das heute von Wolfgang Schmidt geführte Kanzleramt keine Fragen zu dem Vorfall beantworten. Ein zuständiger Regierungssprecher erklärte: “[Wir] können sich nur zu Sachverhalten äußern, die das Bundeskanzleramt betreffen”.