# Entrümpelung und Abriss bei geerbten Immobilien: Worauf Erben achten müssen Datum: 26.05.2026 00:09 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/entruempelung-und-abriss-bei-geerbten-immobilien-worauf-erben-achten-muessen-715917/ --- Eine geerbte Immobilie ist für viele Hinterbliebene mehr als nur ein Vermögensgegenstand – sie ist ein emotionales Erbe, das gleichzeitig erhebliche Pflichten mit sich bringt. Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, übernimmt nicht nur die Räume, sondern auch deren gesamten Inhalt – vom Mobiliar über persönliche Erinnerungsstücke bis hin zu altem Hausrat im Keller. Oft stehen Erben dann vor der Mammutaufgabe, das Objekt vollständig zu räumen und manchmal sogar abreißen zu lassen. Eine Entrümpelungsfirma wie Black & White Entrümpelung & Abriss – https://entruempelung-blackandwhite.de/ – kann hier nicht nur körperlich entlasten, sondern auch dabei helfen, gesetzliche Fristen einzuhalten und Schadstoffe wie Asbest fachgerecht zu entfernen. Dieser Ratgeber zeigt, worauf Erben bei Entrümpelung und Abriss geerbter Immobilien achten sollten und wie sich Fehler von Anfang an vermeiden lassen. ## Rechtliche Pflichten der Erben nach §1967 BGB Mit der Annahme des Erbes treten die Erben in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Das bedeutet konkret: Sie haften gemäß §1967 BGB nicht nur für offene Rechnungen und Verbindlichkeiten, sondern sind auch für die vollständige Räumung der geerbten Immobilie verantwortlich. Wer den Erbschein beantragt, kann ab diesem Zeitpunkt rechtlich über die Immobilie verfügen – muss aber auch die laufenden Kosten wie Grundsteuer, Versicherungen und Nebenkosten tragen. Wer sich gegen das Erbe entscheidet, hat dafür laut §1944 BGB eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Wird diese Frist versäumt, gilt das Erbe automatisch als angenommen – mit allen finanziellen Konsequenzen. Bei einer überschuldeten Immobilie oder einem Objekt in schlechtem Zustand kann eine Erbausschlagung daher der wirtschaftlich sinnvollere Weg sein. Wird das Erbe ausgeschlagen, fällt die Räumungspflicht auf die nächsten gesetzlichen Erben, etwa Geschwister oder Großeltern des Verstorbenen. ## Erste Schritte nach dem Erbfall – so gehen Erben strukturiert vor Bevor die eigentliche Entrümpelung beginnt, sollten Erben einige wichtige Schritte einhalten. Wer überstürzt handelt, riskiert nicht nur den Verlust wertvoller Dokumente, sondern auch steuerliche Nachteile – denn das Finanzamt verlangt unter Umständen Belege für Nachlasswerte. - Erbschein beantragen oder Testamentseröffnung abwarten, um rechtlich handlungsfähig zu sein. - Wichtige Dokumente sichern – dazu gehören Versicherungspolicen, Sparbücher, Verträge und der Personalausweis des Verstorbenen. - Bestandsaufnahme des gesamten Hausrats machen, idealerweise mit Foto- oder Videodokumentation für die Erbengemeinschaft und das Finanzamt. - Wertgegenstände wie Schmuck, Antiquitäten oder Kunst von einem Gutachter prüfen lassen, bevor sie entsorgt oder verkauft werden. - Mietverträge, Strom, Gas, Wasser und Internet kündigen oder umschreiben – laufende Kosten summieren sich schnell. ## Entrümpelung bei Erbengemeinschaften – gemeinsam entscheiden Erben mehrere Personen gemeinsam, entsteht eine Erbengemeinschaft. Alle Mitglieder müssen Entscheidungen über die Immobilie und deren Räumung einstimmig treffen – das gilt auch für die Beauftragung einer Entrümpelungsfirma oder den späteren Abriss. Das kann besonders herausfordernd sein, wenn die Miterben weit voneinander entfernt wohnen oder unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang mit dem Nachlass haben. Damit es nicht zu Streit kommt, empfiehlt sich eine schriftliche Vereinbarung über das Vorgehen. Darin sollten alle Beteiligten festhalten, wer welche Aufgaben übernimmt, wie persönliche Erinnerungsstücke verteilt werden und welche Firma mit der Räumung beauftragt wird. Die Kosten werden nach dem Anteil der jeweiligen Erbquote aufgeteilt, sofern keine andere Regelung getroffen wurde. Bei Uneinigkeit bleibt nur der Weg zum Notar oder Anwalt – was zusätzliche Kosten und Verzögerungen bedeutet. ## Wertgegenstände, Sperrmüll und Schadstoffe richtig trennen Bevor Möbel und Hausrat entsorgt werden, sollten Erben einen Profi an ihrer Seite haben, der weiß, was Wert hat und was direkt in den Container kann. Erfahrungsgemäß befinden sich in fast jedem geerbten Haushalt Gegenstände, deren Wert die Hinterbliebenen unterschätzen – von alten Münzsammlungen über Markenporzellan bis hin zu antiken Uhren. Eine professionelle Entrümpelungsfirma verrechnet diese Werte oft mit den Räumungskosten, wodurch sich der Endpreis deutlich reduzieren lässt. Besonders heikel wird es, wenn Schadstoffe im Spiel sind. Häuser aus den 1950er bis 1990er Jahren enthalten häufig gefährliche Materialien, die nicht einfach mit dem Bauschutt entsorgt werden dürfen: - Asbest in Dach- und Fassadenplatten, Bodenbelägen und alten Heizungsverkleidungen – Entsorgung nur nach TRGS 519 zulässig. - Künstliche Mineralfasern (KMF) in alten Dämmungen, die wie Asbest gesundheitsgefährdend sein können. - PCB in Fugendichtungen und alten Anstrichen, das vor allem in Gebäuden zwischen 1955 und 1975 verbaut wurde. - Teerhaltige Klebstoffe und PAK-belastete Bodenbeläge, die besonders bei Linoleum und Parkett auftreten. - Schimmel und Holzschutzmittel wie Lindan oder PCP, die in feuchten Kellern und auf Dachbalken Spuren hinterlassen. ## Abriss als wirtschaftliche Alternative – wann er sich lohnt Nicht jede geerbte Immobilie lässt sich noch sinnvoll sanieren oder verkaufen. Bei stark heruntergekommenen Häusern, bei extrem schlechter Energiebilanz oder bei massiven Bauschäden kann ein Abriss die wirtschaftlichste Lösung sein. Übersteigen die Sanierungskosten den späteren Marktwert, ist ein Neubau auf demselben Grundstück oft die bessere Investition – vor allem, wenn die Lage attraktiv ist und der Grundstückswert ohnehin den Großteil des Immobilienwertes ausmacht. Wichtig ist dabei der Hinweis: Ein Haus darf in Deutschland nicht einfach abgerissen werden, nur weil es einem gehört. Je nach Landesbauordnung ist eine Abrissgenehmigung oder zumindest eine Abrissanzeige beim Bauamt erforderlich. Wer ohne behördliche Zustimmung Bagger anrollen lässt, riskiert hohe Bußgelder und im Extremfall sogar eine Rückbauverfügung. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, ist ein Abriss in der Regel komplett ausgeschlossen oder nur mit besonderen Auflagen möglich. ## Steuerliche Vorteile – Entrümpelungskosten absetzen Was viele Erben nicht wissen: Die Kosten für die Räumung einer geerbten Immobilie können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt sie als Nachlassregelungskosten an, sofern sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall entstehen und der Feststellung dienen, welche Gegenstände zum Nachlass gehören. Damit lassen sich erhebliche Beträge bei der Erbschaftsteuer einsparen. Folgende Posten sollten Erben daher unbedingt belegmäßig dokumentieren und in der Erbschaftsteuererklärung angeben: - Kosten für die professionelle Entrümpelung und Haushaltsauflösung durch Fachfirmen. - Aufwendungen für Müllcontainer, Sperrmüllabfuhr und die fachgerechte Schadstoffentsorgung. - Gutachterkosten für die Bewertung von Wertgegenständen, Antiquitäten oder dem Gebäude selbst. - Honorare für Notar, Anwalt und Steuerberater, die im Zusammenhang mit der Nachlassregelung anfallen. ## Den richtigen Entrümpelungsdienstleister auswählen Der Markt für Entrümpelungen ist groß – und nicht jeder Anbieter arbeitet seriös. Schwarze Schafe locken mit Dumping-Preisen und entsorgen den Hausrat dann illegal in Wäldern oder auf wilden Müllkippen. Die Verantwortung und das Bußgeld trägt am Ende der Auftraggeber, also der Erbe. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte daher genau prüfen, mit wem er zusammenarbeitet. Vertrauenswürdige Anbieter zeichnen sich durch eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung, ein verbindliches Festpreisangebot und transparente Entsorgungsnachweise aus. Sie verfügen über die erforderlichen Zertifizierungen – insbesondere die Sachkunde nach TRGS 519 für die Asbestsanierung. Auch eine ordentliche Betriebshaftpflichtversicherung und positive Kundenbewertungen sind wichtige Indikatoren. Regionale Firmen mit jahrelanger Erfahrung kennen meist die örtlichen Entsorgungswege und Behörden, was die Abwicklung erheblich beschleunigt. Schnelle Reaktionszeiten – ein Angebot innerhalb von 24 bis 72 Stunden – sind ebenfalls ein gutes Zeichen für professionelles Arbeiten. ### Häufige Fragen zum Thema Entrümpelung und Abriss bei geerbten Immobilien #### Wer trägt die Kosten der Entrümpelung bei einer geerbten Immobilie? Die Kosten tragen grundsätzlich die Erben nach §1967 BGB. Bei einer Erbengemeinschaft werden die Aufwendungen entsprechend der Erbquote aufgeteilt. Vorrangig sollte der liquide Nachlass herangezogen werden, bevor die Erben aus privatem Vermögen zahlen müssen. #### Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen? Die gesetzliche Frist zur Erbausschlagung beträgt sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls. Lebte der Erblasser im Ausland oder hält sich der Erbe im Ausland auf, verlängert sich die Frist auf sechs Monate. Die Ausschlagung muss zwingend vor dem Nachlassgericht erklärt werden. #### Kann ich die Entrümpelungskosten steuerlich absetzen? Ja, unter bestimmten Bedingungen sind die Kosten als Nachlassregelungskosten bei der Erbschaftsteuer absetzbar. Wichtig ist, dass die Räumung innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Erbfall erfolgt und dazu dient, den Umfang des Nachlasses zu ermitteln. #### Brauche ich für den Abriss eine Genehmigung? In den meisten Bundesländern ist eine Abrissgenehmigung oder mindestens eine Anzeige beim Bauamt erforderlich. Die genauen Regelungen finden sich in der jeweiligen Landesbauordnung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist ein Abriss meist gar nicht oder nur mit Sonderauflagen möglich. #### Wie erkenne ich einen seriösen Entrümpelungsdienstleister? Seriöse Anbieter bieten eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung, erstellen ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten und liefern offizielle Entsorgungsnachweise. Zertifizierungen wie die Sachkunde nach TRGS 519 für Asbest, eine Betriebshaftpflichtversicherung und positive Kundenbewertungen sind weitere wichtige Qualitätsmerkmale. #### Was passiert mit Schadstoffen wie Asbest beim Abriss? Schadstoffe wie Asbest, KMF oder PCB müssen vor dem eigentlichen Abriss von zertifizierten Fachbetrieben fachgerecht entfernt werden. Die Entsorgung erfolgt nach den strengen Vorgaben der TRGS 519. Werden Schadstoffe ignoriert oder unsachgemäß entsorgt, drohen empfindliche Bußgelder und gesundheitliche Risiken für die Anwohner. --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück