# Elektronische Patientenakte: Gesetzliche Pflicht, aber kaum Kontrolle Datum: 18.02.2026 11:41 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/elektronische-patientenakte-gesetzliche-pflicht-aber-kaum-kontrolle-684228/ --- Trotz der gesetzlichen Pflicht zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) seit dem 1. Oktober 2025 fehlt es offenbar an einer wirksamen Kontrolle der Befüllung durch Ärzte. Nach einem Bericht des "Spiegels" drohen zwar seit Anfang 2026 Honorarkürzungen, doch den zuständigen Stellen fehlen laut Branchenkreisen technische Möglichkeiten, die tatsächliche Nutzung zu überwachen. Sanktionen greifen demnach vor allem dann, wenn die notwendige Software in der Praxis vollständig fehlt. ## Pflicht zur ePA-Befüllung trifft auf fehlende Kontrolle Seit dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte mit Diagnosen, Arztbriefen und Laborwerten zu befüllen. Laut „Spiegel“ findet in der Praxis jedoch „offenbar keine wirksame Kontrolle“ dieser Pflicht statt. Während Medizinern bei Nichtnutzung seit Beginn des Jahres 2026 Honorarkürzungen drohen, fehlt den Prüfinstanzen offenbar die technische Handhabe, die tatsächliche Befüllung der Akten zu überwachen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) überprüfen im Regelfall lediglich, ob das ePA-Modul im Praxisverwaltungssystem technisch installiert ist und „einsatzfähig vorgehalten“ wird. Ob die Anwendung im Praxisalltag tatsächlich genutzt wird, werde laut Branchenkreisen „nicht geprüft und auch nicht sanktioniert“. ### Rolle der Kassenärztlichen Vereinigungen und des Ministeriums Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Leitung von Nina Warken (CDU) verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die Überwachung der Befüllungspflicht zu den Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen gehöre. Das Ministerium teilte mit, dass derzeit keine Anpassungen der Konsequenzen bei Nichteinhaltung vorgesehen seien. Das Digitalgesetz sieht für Ärzte, die die ePA nicht nutzen, eine Kürzung des Honorars um ein Prozent sowie eine Halbierung der Telematikinfrastruktur-Pauschale vor. Da sich die Nutzung jedoch kaum überprüfen lässt, greifen diese Sanktionen laut Informationen des „Spiegels“ bisher nur dann, wenn die entsprechende Software in der Praxis komplett fehlt. ### Begrenzte Möglichkeiten für Patienten Patienten, die feststellen, dass ihre Akte nicht befüllt wird, werden vom BMG an die KVs oder ihre Krankenkassen verwiesen. Letztere können jedoch lediglich beraten und haben gegenüber den Ärzten keine rechtliche Handhabe. ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück