Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) regelt, welche Vorrechte Elektrofahrzeuge haben können. Auch die Stadt Osnabrück unterstützt mit dem strategischen Stadtziel „Nachhaltige Mobilität“ umweltfreundliche Mobilitätsformen. Der Verwaltungsausschuss hat ein Konzept beschlossen, das nun umgesetzt wird. Konkret bedeutet dies: An den Elektroladesäulen im Stadtgebiet werden Parkplätze für Elektrofahrzeuge reserviert. Zudem werden besonders attraktive Pkw-Parkplätze wie zum Beispiel in der vorderen Bierstraße für die kostenfreie und zeitlich unbegrenzte Nutzung mit Elektrofahrzeugen mit besonderer Kennzeichnung ausgewiesen.

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 Parkscheinfreies Parken für Strom-Autos

„Elektrofahrzeuge leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastungen und zur Aufrechterhaltung der Mobilität. Daher fördern wir diese Art der Mobilität“, erläutert Stadtbaurat Frank Otte die Umsetzung des EmoG in Osnabrück. In weiteren Schritten soll es eine kostenfreie Nutzung von Parkplätzen in der zentralen Innenstadt, für die üblicherweise ein Parkschein zu ziehen ist, für Elektrofahrzeuge für drei Stunden (Nachweis über Parkscheibe) geben. Außerdem sollen die Bewohnerparkgebiete, die als Parkraumbewirtschaftungszone eingerichtet worden sind, für zehn Stunden (Nachweis ebenfalls über Parkscheibe) mit Elektroautos kostenfrei nutzbar sein. „Elektromobilität muss vor allem eins sein – attraktiv für die Menschen in der Stadt. Dazu gehört eine breite und leicht verfügbare Ladeinfrastruktur. So ist für uns der nächste wichtige Schritt, die Osnabrücker Parkhäuser mit Ladesäulen auszurüsten“, betont Dr. Stefan Rolfes, Vorstand der Stadtwerke Osnabrück AG und erklärt weiter: „Doch nicht nur das. Langfristig machen wir uns Gedanken, wie Menschen in Zukunft noch einfacher ihre Fahrzeuge laden können, denkbar ist zum Beispiel das Laden an Straßenlaternen am Straßenrand.“     

drei von der Tankstelle
Die drei von der Tankstelle: Dr. Stefan Rolfes, Vorstand der Stadtwerke Osnabrück AG, Norbert Obermeyer, Fachdienstleiter Straßenverkehr und Stadtbaurat Frank Otte.

Besonderes Kennzeichen: „E“:

Um diese Vorteile nutzen zu können, müssen die Autos besonders gekennzeichnet sein. Diese erfolgt auf Antrag des Fahrzeughalters bei der zuständigen Kraftfahrzeugzulassungs-Behörde und wird für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge mit dem Kennbuchstaben „E“ am Ende des Kfz-Kennzeichens verdeutlicht. Zudem wird ein entsprechender Vermerk in die Zulassungsunterlagen aufgenommen.

Ausländer können „blaue Plakette“ bekommen

Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen worden sind, kann auf Antrag eine blaue Plakette zugeteilt werden, die an der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar zu befestigen ist. Die Ausgabe der blauen Plakette erfolgt bei einer vom Antragsteller aufgesuchten Zulassungsbehörde in  Deutschland.

Welche Fahrzeuge profitieren?

Die Vorteile durch das EmoG können reine Batterieelektrofahrzeuge, bestimmte, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und  Brennstoffzellenfahrzeuge nutzen. Bei den Hybridelektrofahrzeugen sind die Voraussetzungen im Gesetz konkretisiert worden: insbesondere muss die rein elektrisch zurückzulegende Reichweite mindestens 30 Kilometer betragen. Ab dem 1. Januar 2018 erhöht sich die Reichweitenanforderung auf mindestens 40 Kilometer.
Das EmoG gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2036 befristet.

Wo sind die Parkplätze für Elektrofahrzeuge zu finden?

Die Beschilderungen erfolgen zurzeit. Die Parkplätze für Elektrofahrzeuge sind spätestens ab Mitte Oktober in der Bierstraße, Lortzingstraße, am Altstadtbahnhof, in der Möserstraße, am Kollegienwall, am Marienhospital (Bischofstraße) und am Hauptbahnhof (Heinrich-Heine-Straße) zu finden.

Außerdem gibt es Reservierungen an den schon vorhandenen Ladesäulen. Im Stadtgebiet befinden sich insgesamt 17 öffentliche Ladestandorte, die die Stadtwerke mit mittlerweile mehr als vierzig Ladepunkten versehen haben.

 

Tankstellen-Truppe, Foto: Stadt Osnabrück, Nina Hoss.
Tesla Model S, Foto: David van der Mark, CC BY-SA 2.0