Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirsten Fehrs, hat sich für eine rechtliche Untersuchung der Vereinbarkeit von Kirchenämtern und dem Engagement für die AfD ausgesprochen. Sie begründete ihre Position mit dem Fall eines Pfarrers, der wegen seiner Kandidatur für die AfD seinen Posten verlor.
Klärende Prüfung gefordert
Kirsten Fehrs, die amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), hat im Gespräch mit der “Rheinischen Post” die Notwendigkeit einer rechtlichen Prüfung betont. Ihre Aussage bezog sich auf den Fall des Pfarrers aus Quendlinburg in Sachsen-Anhalt, der seine Stelle verlor, nachdem er für die AfD kandidiert hatte. Fehrs verteidigte die Entscheidung, indem sie erklärte: “Die Landeskirche hat hier eine klare Linie vertreten: Wenn jemand, wie in diesem Fall zwar parteilos, aber öffentlich das Gedankengut der AfD vertritt, ist das nicht mit einem herausgehobenen Amt in der Kirche vereinbar.”
Die Folgen der AfD-Kandidatur
Der betroffene Mitarbeiter wurde aufgrund seiner politischen Tätigkeiten von der Landeskirche abberufen. Fehrs betonte, dass dies eine mögliche Konsequenz sei und fügte hinzu, dass eine eingehende rechtliche Auseinandersetzung mit der Thematik notwendig sei. Sie erklärte: “Wie sich das grundsätzlich im Kirchendienst verhält, damit werden wir uns auch eingehend rechtlich beschäftigen müssen, das ist juristisch nicht ganz einfach.”
Nicht mit dem christlichen Verständnis vereinbar
Fehrs stellte weiterhin fest, dass völkisch-nationale Gesinnungen nicht mit dem christlichen Verständnis von Nächstenliebe und Barmherzigkeit vereinbar sind und daher nicht mit Kirchenämtern in Einklang zu bringen seien. Sie erinnerte daran, dass die EKD-Synode sich im Dezember in ähnlicher Weise positioniert habe.
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