Das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass ein ehemaliger AfD-Abgeordneter nicht mehr als Richter tätig sein darf. Der frühere Parlamentarier hatte gegen sein Zurruhesetzen Revision eingelegt.
Urteil des Bundesgerichtshofes
Nach Angaben der dts Nachrichtenagentur wurde in dem Urteil des Bundesgerichtshofs argumentiert, dass eine Versetzung in den Ruhestand gerechtfertigt sei, wenn ein Richter nicht mehr die Gewähr dafür biete, „dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten werde“. Weiterhin sei eine solche Maßnahme gerechtfertigt, wenn der Richter „sich in herausgehobener Stellung bei einer politischen Gruppierung betätigt, die Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaats ablehnt, oder öffentlich den Eindruck erweckt, er werde aus politischen Gründen nicht mehr allein nach den Gesichtspunkten der Sachrichtigkeit, Rechtstreue, Gerechtigkeit, Objektivität und dem Allgemeinwohl sein dienstliches Handeln ausrichten.“
Dienstgericht Leipzig mit rechtfehlerfreiem Schluss
Das Dienstgericht Leipzig hatte zuvor den Schluss gezogen, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Person und die Amtsführung des ehemaligen AfD-Politikers „in hohem Maße beeinträchtigt sei“. Dies wurde vom BGH als rechtsfehlerfrei eingestuft. Als weitere Begründung wurde herangezogen, dass der ehemalige AfD-Abgeordnete als Obmann für Sachsen im sogenannten „Flügel“ der AfD aktiv war, den der Verfassungsschutz als extremistische Vereinigung einstuft.
Äußerungen des Ex-Abgeordneten
Weiterhin machte das Gericht auf Äußerungen des Ex-Abgeordneten auf Parteiveranstaltungen aufmerksam. Dort hatte er die Aufarbeitung der NS-Verbrechen als „gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung“ bezeichnet. Zusätzlich wurde ein Tweet thematisiert, in dem der frühere AfD-Politiker geschrieben hatte: „Wenn Angeklagte `AfD-Richter` fürchten, haben wir alles richtig gemacht.“