Angesichts möglicher Änderungen der US-Nato-Politik durch einen möglichen Wahlsieg von Donald Trump und der anhaltenden Bedrohung durch Russland, werden in Deutschland Rufe nach größeren Finanzspielräumen für Verteidigungs- und Zivilschutzaufgaben laut. Doch die Hindernisse für eine solche finanzielle Umschichtung sind groß, und die Konsequenzen weitreichend.
Bundeswehrbudget: Größere Flexibilität oder höheres Sondervermögen?
Unter dem Druck der internationalen Spannungen fordert Andreas Schwarz (SPD), dass Verteidigungs- und Zivilschutzausgaben dauerhaft von der Schuldenbremse im Grundgesetz ausgenommen werden. “Eine Herausnahme sämtlicher Verteidigungskosten aus der Schuldenbremse hätte auf jeden Fall Charme. Da ist ein erheblicher Nachholbedarf, und die Gefahr durch Russland wird nicht verschwinden”, sagte er der “Süddeutschen Zeitung”.
Kiesewetter: Umpriorisierung notwendig
Der CDU-Verteidigungspolitiker Roderich Kiesewetter sieht hingegen eine andere Lösung: Anstatt die Ausgaben aus der Schuldenbremse auszuklammern, schlägt er vor, das Bundeswehr-Sondervermögen auf bis zu 300 Milliarden Euro zu erhöhen. “Eine Erhöhung des Sondervermögens für die Bundeswehr würde ich nicht ausschließen Es ist ja völlig klar, dass wir eher 300 statt 100 Milliarden benötigen, damit die Bundeswehr kriegstüchtig wird”, sagte er der SZ.
Schwarz: Sicherheitskomponente für die Schuldenbremse
Mit der Finanzierung von Verteidigungskosten sieht SPD-Haushaltsexperte Schwarz die Notwendigkeit einer “Sicherheitskomponente” bei der Schuldenbremse. “Wir sollten ähnlich wie bei der Konjunkturkomponente, die je nach wirtschaftlicher Lage höhere Schulden erlaubt, über eine Sicherheitskomponente nachdenken”, so Schwarz.
Koalitionspartner FDP gegen Änderungen bei der Schuldenbremse
Eine solche Änderung des Grundgesetzes, die eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordern würde, steht allerdings vor erheblichen Hindernissen. Der Koalitionspartner FDP hat bereits signalisiert, dass er eine Aufweichung oder Reform der Schuldenbremse strikt ablehnt. “Klar ist, wir bräuchten dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit, um das Grundgesetz entsprechend ändern zu können. So eine Lösung wäre vielleicht auch für die FDP eine Brücke, über die man gehen kann”, so Schwarz.
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