Der Deutsche Richterbund (DRB) weist die Forderungen des Zentralrates der Juden nach schärferen Strafen gegen Antisemitismus als wenig wirksam zurück. Der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn argumentiert, dass trotz höherer Strafen der Personalmangel in der Strafjustiz eine effektive Verfolgung und Ahndung von Delikten erschwert.
Personalmangel in der Strafjustiz
Der DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erläuterte gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass „schärfere Strafgesetze allein wenig bewirken, solange eine personell ausgelaugte Strafjustiz mit ihrer Arbeit kaum noch hinterherkommt“. Dieser Kommentar kommt als Antwort auf die Kritik des Zentralratspräsidenten Josef Schuster an milden Urteilen bei judenfeindlichen Straftaten.
Antisemitisch motivierte Taten
Rebehn widerspricht der Behauptung, dass solche Verfahren nicht mit genügend Ernsthaftigkeit verfolgt werden. „Strafverfahren wegen antisemitisch motivierter Taten führt die Strafjustiz generell mit höchster Priorität“, so der DRB-Bundesgeschäftsführer. Diese Fälle würden „grundsätzlich nicht wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen eingestellt“, sondern konsequent vor Gericht gebracht.
Forderungen des Zentralrats der Juden
Dies widerspricht den jüngsten Forderungen des Zentralratspräsidenten Josef Schuster, der für schärfere Strafen gegen Antisemitismus plädiert und behauptet, dass Gerichte Täter aufgrund einer schweren Kindheit oder Fluchterfahrung mitunter verschonen. Schuster unterstützt zudem einen Forderungskatalog der CSU-Landesgruppe, der eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten für Hetze gegen den Staat Israel vorsieht.
Fehlende Ressourcen
Rebehn weist darauf hin, dass es in Deutschland an über 1.500 Staatsanwälten und Strafrichtern fehlt. Dies hat zur Folge, dass die Zahl der offenen Verfahren aktuell bei etwa 850.000 liegt, was eine schnelle Bestrafung oft unmöglich macht. „Bund und Länder müssen deshalb deutlich mehr in die Strafverfolgung investieren, um das Sicherheitsversprechen des Staates bestmöglich einzulösen“, argumentiert Rebehn abschließend.
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