# Dobrindt und Hubig legen Anti-Terror-Plan vor Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-09-16T20:22:04+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-16T20:22:09+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/dobrindt-und-hubig-legen-anti-terror-plan-vor-756565/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Nach dem Anschlag auf den CSD in Berlin haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Zehn-Punkte-Plan zum Schutz vor islamistischem Terrorismus vorgestellt. Er soll am Mittwoch im Bundeskabinett in Eckpunkten beschlossen werden. ## Stärkere Überwachung und Hochstufung von Messerangriffen Laut Dobrindt geht es unter anderem um eine stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern. "Diese stärkere Überwachung gegenüber Gefährdern drückt sich auch aus durch eine verstärkte Anwendung der Fußfessel." Zudem will man die Überwachung im Datenbereich ausbauen. "Das heißt: besserer Schutz durch IP-Adressenspeicherung und der Sicherung von Verbindungsdaten zur Gefahrenabwehr, nicht nur bei den Bundesbehörden, sondern zukünftig auch bei den Länderbehörden." Der Angriff mit Messern soll künftig als Verbrechen gelten. "Messerangriff wird zukünftig mit einem Jahr Mindestfreiheitsstrafe geahndet werden und zum Verbrechen hochgestuft". Dobrindt betont, diese Hochstufung sei dringend notwendig und stärke die Gefahrenabwehr des Strafrechts. ### Prävention und Änderungen im Jugendstrafrecht Hubig kündigt Maßnahmen im Bereich der Prävention an. So soll das Verbreiten von Propagandamitteln für den Islamischen Staat schärfer verfolgt werden. "Bislang herrscht hier immer wieder Unklarheit und deshalb werden wir den Straftatbestand ausweiten, der das Verwenden von Kennzeichen terroristischer Organisationen unter Strafe stellt." Zudem ist ein neuer Straftatbestand für Spendensammler für terroristische Zwecke geplant. Weitere Änderungen betreffen das Jugendstrafrecht. "Jugendstrafrecht ist keine Kuscheljustiz, auch wenn manchmal in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht. Und trotzdem, obwohl es keine Kuscheljustiz ist, brauchen wir Anpassungen für verschiedene Fälle." Gerichte sollen künftig im Urteil ausdrücklich begründen müssen, warum sie Jugendstrafrecht anwenden. Auch Programme zur Extremismusprävention sollen stärker gefördert werden. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück