# Dobrindt plant schnellen Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber nach drei Monaten Datum: 22.02.2026 00:43 Kategorie: Deutschland & die Welt URL: https://hasepost.de/dobrindt-plant-schnellen-arbeitsmarktzugang-fuer-asylbewerber-nach-drei-monaten-684888/ --- Artikel als nwsflsh lesen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das Arbeitsverbot für Asylbewerber deutlich lockern und ihnen schneller den Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen. Asylsuchende sollen demnach bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen, auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Eine Pflicht zur Aufnahme einer Arbeit ist nicht vorgesehen, der Ablauf des Asylverfahrens soll von einer Erwerbstätigkeit unberührt bleiben. ## „Sofort-in-Arbeit-Plan“ für schnellere Integration Alexander Dobrindt (CSU) erklärte in der „Bild am Sonntag“, er habe einen „Sofort-in-Arbeit-Plan“ erarbeiten lassen. Demnach sollen Asylbewerber bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland arbeiten dürfen. Bislang mussten Antragsteller den Angaben zufolge häufig lange warten, bevor sie eine Beschäftigung aufnehmen konnten. „Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell“, sagte Dobrindt der „Bild am Sonntag“. „Die beste Integration ist die in die Arbeitswelt. Das Ziel ist Teilhabe durch Tätigkeit“, so der Minister weiter. ### Kein Einfluss auf Asylverfahren Wie die „Bild“ weiter schreibt, soll es nach den Vorstellungen des Ministers keine Arbeitspflicht geben. Es gehe um einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt, sowohl für Vollzeitstellen als auch für Minijobs, berichtet das Blatt. „Die neuen Regeln ändern nichts am Ablauf und Ausgang des Asylverfahrens“, betonte eine Dobrindt-Sprecherin laut „Bild“. „Ob jemand arbeitet oder nicht, hat keinen Einfluss auf die abschließende Entscheidung über Schutz oder Ablehnung. Das Verfahren läuft unabhängig davon weiter.“ ### Ausnahmen und Anrechnung von Einkommen Ausdrücklich nicht profitieren sollen nach diesen Plänen „bereits abgelehnte Asylbewerber und Personen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder über Fluchtgründe täuschen“, wie die „Bild“ berichtet. Arbeitende Asylbewerber dürften ihren Verdienst grundsätzlich behalten, sagte die Sprecherin der „Bild“ zufolge. „Beziehen sie Sozialleistungen, wird der Verdienst angerechnet, etwa für die Unterkunft.“ ✨ mit KI bearbeitet --- Quelle: Hasepost.de - Die Zeitung für Osnabrück