Der Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, warnt Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vor der Erhöhung des Kinderfreibetrags. Stattdessen schlägt er vor, den Freibetrag zu senken, um die soziale Ungleichheit unter Familien zu reduzieren.
DIW-Chef fordert Senkung des Kinderfreibetrags
Marcel Fratzscher, der Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, hat den Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) dazu aufgerufen, den Kinderfreibetrag nicht zu erhöhen, sondern zu senken. Er erklärte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND): „Der Kinderfreibetrag bedeutet eine Schlechterstellung von Kindern in Familien mit wenig Einkommen und erhöht somit die soziale Ungleichheit“. Er hob hervor, dass trotz der Erhöhung des Kindergelds Anfang 2023 der Kinderfreibetrag langfristig stärker gestiegen sei.
Höherer Kinderfreibetrag erhöht Ungleichheit unter Kindern
Fratzscher kritisierte Lindners Vorhaben, den Kinderfreibetrag weiter zu erhöhen. „Der Versuch des Bundesfinanzministers, den Kinderfreibetrag nun noch stärker zu erhöhen, entbehrt jeglicher Grundlage und würde die Ungleichheit bei Kindern weiter vergrößern“, warnte er.
Ausbau der Kindergrundsicherung statt Erhöhung des Kinderfreibetrags
In Zeiten knapper Kassen forderte Fratzscher von der Bundesregierung eine Ausrichtung auf gezielte Hilfen für bedürftige Kinder und Familien. „Daher sollte der Kinderfreibetrag reduziert werden, indem der auf den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf entfallende Anteil gekürzt wird, und die Kindergrundsicherung zur Bekämpfung von Kinderarmut schneller ausgebaut werden“, so der DIW-Chef.
Zusammensetzung des Kinderfreibetrags
Der aktuelle Kinderfreibetrag von 9.312 Euro setzt sich aus zwei Elementen zusammen. Einerseits dem sächlichen Existenzminimum von 6.384 Euro, das für Lebenshaltungskosten wie Nahrung, Kleidung, Gesundheit oder Wohnung gedacht ist und vom Verfassungsrecht vorgeschrieben ist. Andererseits dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf (BEA) von 2.928 Euro, dessen Höhe politisch entschieden wird.
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