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Die Grünen fordern höhere THC-Toleranzgrenze für Autofahrer

Die Grünen fordern die Anhebung des THC-Toleranzgrenzwerts im Straßenverkehr auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum als Teil des Prozesses der Cannabislegalisierung.

Neue Vorschläge zur THC-Toleranzgrenze. 
Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Im Rahmen der Cannabislegalisierung fordern die Grünen eine Erhöhung des sogenannten THC-Toleranzgrenzwerts im Straßenverkehr von aktuell 1,0 auf 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Dies geht aus einem Papier der Grünen-Politiker Swantje Michaelsen, Kirsten Kappert-Gonther und Lukas Benner hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten.

Überarbeitung des Straßenverkehrsrechts

„Niemand darf Auto fahren, wenn die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Das Straßenverkehrsrecht darf aber nicht länger als Ersatzstrafe für Cannabiskonsumierende herangezogen werden“, heißt es in dem Papier. Die Autoren schlagen vor, im Straßenverkehrsgesetz „ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter THC im Blutserum festgelegt und Cannabis aus der Liste der weiteren berauschenden Mittel entfernt“ wird.

THC-Nachweis und Fahrtüchtigkeit

Die Bundestagsabgeordneten betonen, dass THC nicht gleichmäßig abgebaut wird und sich im Gewebe einlagert, weshalb es noch nachweisbar sein kann, wenn es keine Auswirkungen mehr auf die Fahrtauglichkeit hat. „Gefahren für den Straßenverkehr entstehen durch Rausch und Abhängigkeit von Cannabis, nicht durch einen zurückliegenden Konsum ohne Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Der derzeitige Grenzwert von 1 Nanogramm pro Milliliter bildet dies nicht ab“, erklärt Rechtspolitiker Benner.

Entwurf zur Cannabislegalisierung

Das Bundesgesundheitsministerium unter Leitung von Karl Lauterbach (SPD) hat kürzlich den Referentenentwurf zur Cannabislegalisierung in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Laut Entwurf soll es jedoch keine Änderung an den Regeln im Straßenverkehr geben, wie viel THC Autofahrer im Blut haben dürfen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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