Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) spricht sich gegen eine erneute politische Festlegung des Mindestlohns aus und betont die Bedeutung der Mindestlohnkommission. Die Debatte um politische Eingriffe, die durch eine nur geringe Erhöhung des Mindestlohns ausgelöst wurde, erhält durch die jüngsten Entwicklungen zunehmend Aufmerksamkeit.
Aufruf zur Stärkung der Mindestlohnkommission
Das DGB-Bundesvorstandsmitglied Stefan Körzell erklärte in den Partnerzeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft (Montagsausgaben), dass seine Organisation an der bestehenden Mindestlohnkommission festhalten wolle. Ziel sei es, politischen Eingriffen vorzubeugen: „An der Kommission festhalten und dafür Sorge tragen, dass es für die Politik keinen Grund gibt, einzugreifen“, so Körzell. Hintergrund dieser Forderung ist die Erinnerung an die Bundestagswahl, bei der die Ampel-Regierung auf Drängen der SPD die Entscheidung der Kommission übergangen hatte, um den Mindestlohn zu erhöhen. Auch im aktuellen Wahlkampf sprechen sich die Sozialdemokraten erneut für eine Anhebung aus.
Kritik an der „Mini-Erhöhung“
Die Diskussion um politische Eingriffe in die Mindestlohnfestlegung sei wenig überraschend, meint Körzell. Anlass für die Debatte sei die jüngste „Mini-Erhöhung durch die Kommission“. Im Sommer 2023 hatte die Mindestlohnkommission beschlossen, den Mindestlohn auf 12,82 Euro anzuheben. Diese Entscheidung wurde gegen den Willen der Arbeitnehmerseite getroffen, da sich die Arbeitgeberseite mit der Stimme der Vorsitzenden durchsetzen konnte.
Automatisierte Anpassungen und langfristige Ziele
Stefan Körzell lehnt eine automatisierte Anpassung des Mindestlohns, etwa an die Inflation, ab. „Ein Automatismus würde aber die Beinfreiheit der Kommission einengen“, führt er aus. Zudem habe die Kommission in der Vergangenheit häufig Erhöhungen erreicht, die über den Tarifindex hinausgingen, zugunsten der Beschäftigten. Die Gewerkschaften verfolgen weiterhin das Ziel eines armutsfesten Mindestlohns, wie von internationalen Standards und der EU-Mindestlohnrichtlinie vorgegeben: „60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollzeitbeschäftigten müssen es schon sein. Das entspricht circa 15 Euro. Dabei bleiben wir.“
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