Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) schlägt vor, Unternehmen zur Schaffung von Werkswohnungen für ihre Mitarbeiter zu verpflichten. Sie soll vor allem dazu beitragen, den bestehenden Wohnraummangel zu bekämpfen und gleichzeitig die Attraktivität der Unternehmen für Fachkräfte zu steigern.
Verpflichtender Neubau von Werkswohnungen bei Neuansiedlung
Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, betonte gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Bedeutung von Werkswohnungen bei der Neuansiedlung von Großunternehmen. „Gerade bei der Neuansiedlung von Großunternehmen erhöht sich mitunter der Druck auf den lokalen Wohnungsmarkt enorm. Ein verpflichtender Neubau von Werkswohnungen zu günstigen Mietkonditionen für die Beschäftigten würde die Versorgungssituation vor Ort entlasten“, so Körzell. Unternehmen könnten durch das Angebot von Werkswohnungen ihre Attraktivität als Arbeitgeber für Fachkräfte bestenfalls auch langfristig steigern.
Instrumente für Unternehmen und Kommunen
In einem Positionspapier des DGB wird an die Unternehmen und Kommunen appelliert, sie sollen alle zur Verfügung stehenden Instrumente ausschöpfen, um solche Wohnungen zu bauen. Die Instrumente, die der DGB nennt, umfassen städtebauliche Verträge, Vergabe von Grundstücken durch Konzeptvergabeverfahren mit Auflagen für die Schaffung von Mitarbeiterwohnungen sowie Erbbaurechte.
Mitarbeitendenwohnungen für Gering- und Mittelverdiener
Der DGB betont die Notwendigkeit von bezahlbaren Wohnungen für Mitarbeiter mit geringen und mittleren Einkommen und schlägt Kriterien bei der Grundstücksvergabe durch die Kommunen vor. „Ergänzend kann auch im Rahmen einer neuen Wohngemeinnützigkeit eine Sonderregelung zum Mitarbeitendenwohnen geschaffen werden, die diese Zweckbestimmung festschreibt“, heißt es in dem Papier.
Erweiterung der Mitbestimmungsrechte und Schutzmechanismen
Darüber hinaus fordert der DGB eine Ausweitung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte bei der Miethöhe, der Belegung von Wohnraum und dem drohenden Verkauf von Wohnungsbeständen. Der Verband schlägt auch vor, Menschen zu schützen, die aufgrund von Renteneintritt, Erwerbsminderung oder Arbeitslosigkeit ihre Wohnung verlieren könnten.
Wiederbelebung einer alten Tradition
In den 1970er-Jahren gab es in Deutschland etwa 450.000 Werkswohnungen, aber viele Unternehmen haben ihre Bestände verkauft. Heutzutage scheint jedoch ein Umdenken stattzufinden. Laut einer Studie des IW Köln vermieten etwa fünf Prozent der Unternehmen Wohnungen an ihre Mitarbeiter. Das entspricht etwa 675.000 Wohnungen und 46.000 Wohnheimplätzen für junge Mitarbeiter. Der DGB schätzt jedoch die aktuelle Zahl der Werkswohnungen auf etwa 100.000.
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