Foto: Indische Fahne, über dts
Berlin/Neu-Delhi (dts) – Im Rahmen der Indien-Reise von Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ist am Montag das schon länger vereinbarte deutsch-indische Migrations- und Mobilitätsabkommen unterzeichnet worden. Es sei das erste “umfassende Abkommen im Migrationsbereich”, was Deutschland mit einem Herkunftsland abschließe, teilte die Bundesregierung mit.
Nach Angaben des Innenministeriums soll es “Modellcharakter” im Hinblick auf weitere Vereinbarungen dieser Art haben. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete den Schritt als “Meilenstein” für eine vertiefte deutsch-indische Partnerschaft im Migrationsbereich. Diese behandelt sowohl Aspekte der legalen Migration als auch der Rückkehrkooperation. Das Abkommen umfasst Vereinbarungen für die Förderung der Mobilität von Fachkräften mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme in einem der beiden Länder und von Studenten und Auszubildenden, Fachkräften aus dem Kulturbereich, Journalisten sowie Wissenschaftlern.
Zur Umsetzung soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu Migrations-, Rückkehr- und Mobilitätsfragen eingerichtet werden. In Deutschland leben laut Bundesregierung bereits knapp über 200.000 indische Staatsangehörige. Der überwiegende Teil davon hat einen regulären Aufenthaltstitel. Gleichzeitig halten sich aber auch über circa 5.000 indische Staatsangehörige rechtswidrig in Deutschland auf.
Inder stellen mit knapp 25.000 Personen auch die zweitgrößte Gruppe ausländischer Studenten in Deutschland.