Das Bundesinnenministerium (BMI) plant die Wiederaufnahme von Abschiebungen nach Afghanistan und hat die Bundesländer um eine Liste von „vollziehbar ausreisepflichtigen“ afghanischen Straftätern gebeten. Die Bundesländer meldeten eine mittlere dreistellige Zahl an afghanischen Staatsangehörigen; darunter verurteilte Vergewaltiger und Mörder.
Abschiebungen nach Afghanistan
Nach Bericht der „Welt am Sonntag“ bat das BMI die Bundesländer Ende Juni um eine Liste von „vollziehbar ausreisepflichtigen“ Straftätern aus Afghanistan, die bestimmte Kriterien erfüllen sollten. Die Bundesländer meldeten eine mittlere dreistellige Zahl an afghanischen Staatsangehörigen. Ein Sprecher des BMI bestätigte: „Bundesinnenministerin Nancy Faeser und das BMI arbeiten intensiv daran, Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Gewalttätern auch nach Syrien und Afghanistan wieder durchsetzen zu können.“
Forderung nach schnellen Resultaten
Die Bundesländer erwarten nun schnelle Ergebnisse. Andy Grote (SPD), Innensenator von Hamburg, äußerte sich zuversichtlich, dass die ersten Rückführungen bald erfolgen können. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hofft, dass den Ankündigungen der Bundesregierung nun auch Taten folgen: „Wir haben geliefert.“
Kritische Stimmen
Es gibt jedoch auch kritische Stimmen. Siegfried Lorek (CDU), Staatssekretär im Justizministerium Baden-Württemberg, meint, dass das BMI zu spät reagiert hat: „Wenn Ministerin Faeser angibt, an Abschiebungsperspektiven nach Afghanistan werde schon seit Monaten gearbeitet, muss man sich schon fragen, warum sie hier nicht bereits 2022 und 2023 tätig geworden ist.“ Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), ergänzte, dass die Gefahr, die von ausreisepflichtigen Kriminellen und Gefährdern ausgeht, nicht neu ist: „Nicht jeder Mensch aus Afghanistan und Syrien sei schutzbedürftig. Jeder Fall müsse geprüft werden: Langfristig bedeutet dies dann auch eine Rückkehr zu regulären Abschiebungen.“
Ein Fall in Baden-Württemberg
Laut der „Welt am Sonntag“ hat Baden-Württemberg bereits selbst die Initiative ergriffen. Ein Afghane, der 2018 bei einem Messerangriff in Ravensburg drei Männer schwer verletzte, wurde vorzeitig aus der Haft entlassen, weil er einer freiwilligen Ausreise zustimmte. Er sei über Istanbul nach Kabul geflogen: „Im Falle einer Wiedereinreise würde die restliche Freiheitsstrafe, von deren Vollstreckung vorläufig abgesehen wurde, vollständig vollstreckt werden“, so ein Sprecher des Justizministeriums.
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