Im Vorfeld der Olympischen Spiele in Paris hat Deutschland vorübergehende Binnengrenzkontrollen an der französischen Landesgrenze angekündigt. Darüber hinaus werden weiterhin Kontrollen an den Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen durchgeführt, um die irreguläre Migration zu begrenzen und Schleuserrouten zu durchkreuzen.
Grenzkontrollen für Olympische Spiele
Das Bundesinnenministerium hatte am Sonntag mitgeteilt, dass an der deutschen Landgrenze zu Frankreich im Zuge der Olympischen Spiele vorübergehend Binnengrenzkontrollen durchgeführt werden. Diese Maßnahme würde in Kürze bei der EU-Kommission notifiziert.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kommentierte diese Entscheidung und betonte die Auswirkungen solcher Maßnahmen: “Wer zu Nachbarstaaten wie den Niederlanden oder Dänemark weiter Grenzkontrollen fordert, muss auch die gravierenden Folgen für Pendler, Reisende, Handel und Wirtschaft rechtfertigen – und begründen können, wie dies mit europäischem Recht im Einklang stehen soll.”
Angepasste Kontrollen nach der Fußball-EM
An den übrigen Schengenbinnengrenzen zu Dänemark, den Niederlanden, Belgien und Luxemburg, an denen im Rahmen der Sicherheitsmaßnahmen zur Fußball-Europameisterschaft noch bis zum 19. Juli 2024 Binnengrenzkontrollen stattfinden, wird es danach gezielte Kontrollen im Rahmen einer Schleierfahndung geben.
Fortlaufende Kontrollen an anderen Grenzen
An den deutschen Landgrenzen zu Österreich, der Schweiz, Tschechien und Polen werden weiterhin die bereits angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen stattfinden. Diese Maßnahmen wurden ergriffen, um Schleuserrouten zu durchkreuzen und die irreguläre Migration zu begrenzen. An diesen Grenzen, die an Migrationsrouten liegen, sei dies weiterhin erforderlich, so das Ministerium.
Die vorübergehende Anordnung von Binnengrenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen richtet sich nach den Vorgaben der Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodexes. Diese europarechtlichen Vorgaben setzen stets eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit voraus und ermöglichen die Anwendung des Instruments der vorübergehenden Anordnung von Binnengrenzkontrollen nur zeitlich begrenzt und als ultima ratio.
Die notwendigen vorübergehenden Binnengrenzkontrollen zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität und zur Begrenzung der irregulären Migration an den deutschen Landgrenzen zu Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz sind aktuell bis einschließlich 15. Dezember 2024 angeordnet. An der deutsch-österreichischen Landgrenze sind die temporären Binnengrenzkontrollen bis einschließlich 11. November 2024 angeordnet.
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