Die Bundesregierung hat bei der Europäischen Union ein offizielles Verfahren eingeleitet, um die iranischen Revolutionsgarden wegen Terrorismus zu sanktionieren. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das einen Zusammenhang zwischen dem Iran und einem Terrorversuch in Deutschland feststellte.
Verfahren zur Sanktionierung der iranischen Revolutionsgarden eingeleitet
Nach Berichten der “Süddeutschen Zeitung” hat das Auswärtige Amt, unterstützt von weiteren EU-Mitgliedstaaten, in Brüssel einen Antrag gestellt, die Elitetruppe der Islamischen Republik unter das Sanktionsregime zu stellen, das die EU nach den Anschlägen des 11. September 2001 eingeführt hatte. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) informierte ihre Kollegen darüber bei der jüngsten Sitzung des Rates für Auswärtige Angelegenheiten am 24. Juni in Luxemburg. Eine Sprecherin der EU teilte auf Anfrage mit, dass die Diskussionen im Rat “intern und vertraulich” seien und daher nicht weiter kommentiert werden könnten.
Unsicherheit über Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten
Der juristische Dienst des Europäischen Auswärtigen Dienstes sieht nun laut “Süddeutscher Zeitung” eine Grundlage im deutschen Antrag, die hohen rechtlichen Anforderungen genügt. Allerdings müssen alle 26 EU-Mitgliedstaaten den möglichen Strafmaßnahmen einhellig zustimmen. Ob eine Einstimmigkeit erzielt werden kann, ist derzeit ungewiss.
Deutsches Urteil als Grundlage für den Antrag
Die Bundesregierung stützt ihre Initiative auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Der Fall betrifft einen Deutsch-Iraner, der wegen versuchter Brandstiftung an einer Synagoge zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt wurde und angeblich staatliche Stellen aus dem Iran hinter dem Anschlag steckten.
Verbindung zu den Quds-Kräften
Der Auftrag für den Anschlag soll laut Berichten von einem weiteren Deutsch-Iraner kommen, der früher Mitglied der Rockergangs Hells Angels und Bandidos war und sich 2021 nach Iran abgesetzt hatte. Laut einem Beschluss des 3. Strafsenats beim Bundesgerichtshof hat er “in Zusammenarbeit mit einer staatlichen Stelle im Iran, den Quds-Kräften der Revolutionsgarde, eine koordinierende Funktion” eingenommen.
Listung erfordert Ermittlungsverfahren oder Urteile
Nach europäischem Recht erfordert eine Listung Ermittlungsverfahren wegen terroristischer Aktivitäten oder entsprechende Urteile in einem EU-Mitgliedstaat. Bislang lagen solche Verfahren oder Urteile im Fall der iranischen Revolutionsgarden nach Einschätzung der EU-Juristen nicht vor. Nun sehen sie jedoch eine gerichtsfeste Grundlage aufgrund der von Deutschland vorgebrachten Verfahren.
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