Das Innenministerium hat angekündigt, dass an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich sind. Mit dem Ziel, grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration weiter zu begrenzen, sind diese Maßnahmen flexibel und richten sich nach aktuellen Sicherheitserfordernissen.
Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen
Seit Montag sind an alle deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen möglich. Ursprünglich wurden diese Kontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz durchgeführt. Nun kommen auch die westlichen und nördlichen Grenzen Deutschlands hinzu.
Die Bundespolizei ist zuständig für die Durchführung dieser Kontrollen. Das Innenministerium betont, dass diese „flexibel und je nach den aktuellen Sicherheitserfordernissen“ stattfinden sollen. Der Umfang, die Dauer und die konkreten Orte, an denen Kontrollen stattfinden, seien davon abhängig. Es handle sich dabei nicht um „flächendeckende, sondern gezielte Kontrollen“.
Ziel der Kontrollen und mögliche Auswirkungen
Wie das Innenministerium in seinen Angaben deutlich macht, besteht das Ziel darin, „grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration weiter zu begrenzen“. Es sei jedoch nicht beabsichtigt, den Reise- und Pendlerverkehr sowie Wirtschaft und Handel übermäßig zu beeinträchtigen.
Die Bundespolizei stimmt sich in dieser Angelegenheit eng mit ihren Partnerbehörden der Nachbarstaaten ebenso wie der Bundesländer ab. Dennoch kann das Ministerium nicht ausschließen, dass es zeitweise zu Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Verkehrs kommen könne.
✨ durch KI bearbeitet, .