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Journalisten-Ausweisung: Baerbock bestellt russischen Botschafter ein

Angesichts der kürzlichen Ausweisung zweier deutscher Journalisten aus Russland steht das Auswärtige Amt in Abwehrhaltung. Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hat den russischen Botschafter in Berlin einbestellt und die Behauptungen des russischen Außenministeriums entschieden zurückgewiesen.

Ausweisung von ARD-Mitarbeitern

Außenministerin Annalena Baerbock bestätigte am Donnerstag auf einer Pressekonferenz, dass der russische Botschafter in Berlin vom Auswärtigen Amt einbestellt wurde. Dies erfolgte im Zuge der Ausweisung zweier ARD-Mitarbeiter aus Russland, welche die Ministerin vehement kritisierte: “Die Ausweisung der ARD-Mitarbeiter durch Russland ist inakzeptabel und die Begründung schlicht falsch und gelogen. Wir verurteilen das in aller Deutlichkeit”, sagte Baerbock. Die Ministerin zeigte sich besorgt über die Einschränkung der Pressefreiheit in und aus Richtung Russland.

Behinderte Pressearbeit in Russland

Die Ministerin führte weiter aus, dass Russlands Präsident Putin die Presse in seinem Land immer mehr unter Druck setze und damit eine freie Berichterstattung verhindere. “Auch vor ausländischen Journalisten macht er schon lange keinen Halt mehr”, so Baerbock.

Ausreiseaufforderung und Begründung

Das russische Außenministerium forderte den ARD-Korrespondenten Frank Aischmann und einen technischen Mitarbeiter des Rundfunkverbunds zur Ausreise auf. Die Begründung lieferte die Sprecherin des Außenministeriums mit dem “Aufenthalts- und Arbeitsverbot” für Personal des halbstaatlichen Senders Perwy Kanal (Erster Kanal) in Berlin.

Gegen die vorgebrachten Behauptungen des russischen Außenministeriums setzte sich Baerbock zur Wehr: “Es ist schlicht falsch, dass wir in Deutschland oder in Europa eine Einschränkung der Pressefreiheit haben. Hier bei uns hat die zuständige Landesbehörde aufenthaltsrechtliche Entscheidungen gegen zwei Mitarbeiter des russischen Senders getroffen. Gegen diese können Rechtsmittel eingelegt werden und genau das ist der Unterschied eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu einer Willkür-Entscheidung.”, erklärte die Grünen-Politikerin.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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