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Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert Reform der Schuldenbremse

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat Regierung und Opposition zur Reformierung der Schuldenbremse im Grundgesetz aufgerufen, um die Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur zu finanzieren. Diese Aufforderung folgt auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds und die daraus resultierende finanzielle Belastung für Deutschland.

Aufforderung zur Reform der Schuldenbremse

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Schuldenbremse im Grundgesetz. „Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds befindet sich Deutschland in einer schweren Finanzkrise“, heißt es in einem Positionspapier des Städte- und Gemeindebundes, über das die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. In diesem Zusammenhang betont der Verband: „Wichtige Investitionen, in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur können nicht getätigt werden.“

Aufruf zur Zusammenarbeit

Der Städte- und Gemeindebund fordert Regierung und Opposition zur Zusammenarbeit auf. „Die Kommunen erwarten, dass die Politik jetzt einen Weg findet, um Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur dauerhaft zu finanzieren“, heißt es weiter in dem Papier. „Das ist eine Generationenaufgabe. Aus dem laufenden Bundeshaushalt sind die Summen weder kurz- noch mittelfristig aufzubringen.“

Änderungsvorschläge des Gemeindebundes

Der Verband schlägt vor, die Schuldenbremse im Grundgesetz zu modifizieren, aber sie dennoch bestehen zu lassen. Zukünftig sollte diese nicht mehr für Investitionen in Klimaschutz, Klimaanpassung und Infrastruktur gelten. Ferner sollte eine Nutzung für allgemeine Haushalte ausgeschlossen sein, und es sollte „ein Moratorium für alle neuen Leistungsgesetze in dieser Legislaturperiode“ geben. Der Verband schlägt ebenso vor, die Kindergrundsicherung auszusetzen und ein „neues, unbürokratisches Verfahren“ zu finden. Außerdem sollen die Länder den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule befristet aufheben dürfen, wenn sie den Anspruch nicht erfüllen können.

Umsetzung bis 2024 gefordert

„Die Vereinbarung wird schnell abgeschlossen und in der ersten Jahreshälfte 2024 umgesetzt, um die notwendige Planungssicherheit zu gewährleisten“, forderte der Kommunalverband abschließend. Hierdurch soll die Finanzierung wichtiger Vorhaben im Bereich Klimaschutz, Infrastruktur und Klimaanpassung sichergestellt werden.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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