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Deutscher Städte- und Gemeindebund fordert Angleichung der Asylbewerberleistungen in der EU

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund plädiert für eine Angleichung der staatlichen Asylbewerberleistungen innerhalb der EU und mehr Aufmerksamkeit für die Herausforderungen in der Migrationspolitik. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg äußert sich skeptisch zur Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Asylbewerber.

Forderung nach Angleichung der Asylbewerberleistungen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert eine Vereinheitlichung der staatlichen Asylbewerberleistungen in der EU. “Es ist wichtig, die Leistungen für Flüchtlinge europaweit, gemessen an der Kaufkraft, zu vereinheitlichen”, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der “Rheinischen Post”. Er betonte zudem die Notwendigkeit großer Schritte in der Migrationspolitik, wie einer echten Verteilung europaweit, konsequenten Kontrollen an den Außengrenzen der EU und der Abschiebung von Personen, deren Antrag rechtskräftig abgewiesen wurde.

Warnt vor sozialer Spaltung durch aktuelle Migrationspolitik

Landsberg warnte vor einer drohenden Spaltung der Gesellschaft durch die momentane Overload-Situation in den Kommunen bei der Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen. “In der Migrationspolitik ist es fünf vor zwölf. Die Kommunen sind überwiegend überfordert und an ihre Leistungsgrenze bei Unterbringung, Versorgung und Integration gelangt”, so Landsberg. Daher begrüßte er die Entscheidung der Bundeskanzlerin, das Thema zur Chefsache zu machen.

Skepsis gegenüber Umstellung auf Sachleistungen

Allerdings äußerte sich Landsberg skeptisch hinsichtlich der Forderung nach einer Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Asylbewerber. Er argumentierte, dass diese Umstellung schwer umzusetzen sei, da sie Bürokratie verursachen und den Personen mit Bleibeperspektive nicht gerecht würde. “Die Umstellung auf Sachleistungen für alle Asylbewerber ist schwer umzusetzen, erzeugt Bürokratie und wird den Personen mit Bleibeperspektive nicht gerecht. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss ein Taschengeld ohnehin gezahlt werden.”, so Landsberg. Zudem glaubt er nicht, dass eine solche Maßnahme die Zuzugszahlen reduzieren würde. “Wer aus Syrien oder Afghanistan vor Verfolgung flieht, macht seine Entscheidung, nach Deutschland zu kommen, davon nicht abhängig”, sagte er.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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