Der Deutsche Richterbund warnt vor einer massiven Überlastung der Justiz durch die geplante Amnestie-Regelung im neuen Cannabisgesetz. Bereits rechtskräftige Strafurteile für Cannabis-Delikte sollen rückwirkend erlassen werden, was nach Meinung des Richterbunds zu einer erheblichen Mehrbelastung der Gerichte und Staatsanwaltschaften führen würde.
Die Auswirkungen der Amnestie-Regelung auf die Justiz
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbunds, hat im Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” die möglichen Folgen der geplanten Amnestie-Regelung aufgezeigt: “Die Justiz rechnet bundesweit mit mehr als 100.000 Akten, die im Falle des geplanten rückwirkenden Straferlasses bei Cannabis-Delikten nochmals zu überprüfen sind”. Allein beim Amtsgericht Köln handelt es sich um mehr als 10.000 Fälle.
Mehraufwand für Richter und Staatsanwaltschaften
Die Überprüfung der Fälle würde einen erheblichen Arbeitseinsatz bedeuten, betont Rebehn: “Die dort zuständigen fünf Richter gehen von einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von mindestens einer Stunde pro Fall aus, so dass die Prüfung bei 2.000 Fällen pro Kopf und 40 Wochenstunden rechnerisch 50 Wochen oder ein Jahr bräuchte.”
Aber nicht nur die Gerichte werden belastet. Staatsanwaltschaften müssten ebenfalls alle Strafakten zu Drogen-Delikten erneut prüfen und einschätzen, ob die Sachverhalte nach der neuen Rechtslage noch strafbar wären. Dabei müsse ermittelt werden, “ob es bei dem Betäubungsmittelverstoß (auch) um Cannabis ging und um welche Menge es sich dabei handelte.”
Appell an den Gesetzgeber
Rebehn appelliert an den Gesetzgeber, die geplante Amnestie-Regelung noch einmal zu überdenken: “Eine rückwirkende Änderung bereits rechtskräftiger Strafurteile in einem Rechtsstaat ist eine seltene Ausnahme, die anlässlich der Cannabis-Legalisierung nicht gerechtfertigt erscheint.” Er empfiehlt, die geplante Regelung für noch nicht vollstreckte Altfälle aus dem Gesetz zu streichen, um eine zusätzliche Belastung der bereits überlasteten Justiz zu verhindern. Anderenfalls würde die Ampelkoalition “eine durch steigende Verfahrenszahlen ohnehin überlastete Strafjustiz ohne Not noch zusätzlich massiv belasten”, so der Geschäftsführer des Richterbundes.
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