Die Implementierung von Asylverfahren in sicheren Drittstaaten steht in Deutschland nach einem jüngsten Urteil des britischen Obersten Gerichtshofs gegen den sogenannten „Ruanda-Plan“ der britischen Regierung zur Diskussion. Während einige die Praxis für völkerrechtlich problematisch halten, sehen andere darin eine Möglichkeit, Asylverfahren effizienter zu gestalten, sofern sie hohen rechtsstaatlichen Standards genügen.
Reaktionen auf verfassungsrechtliches Urteil
Nach dem Rechtsspruch des britischen Obersten Gerichts gegen die Verlagerung von Asylverfahren nach Ruanda, spricht sich der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, für eine Überdenkung ähnlicher Modelle in Deutschland aus. „Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in London zeigt, dass sich Verantwortung für Geflüchtete nicht einfach auslagern lässt“, sagte Hartmann den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Asylverfahren in Drittstaaten
Die Umsetzung des „Ruanda-Plans“ hätte dazu geführt, dass Flüchtlinge, die nach Großbritannien kommen, nach Ruanda ausgeflogen werden, damit dort die Asylverfahren durchgeführt werden. Das Urteil gegen diesen Plan hegt Bedenken, dass Asylsuchende in Ruanda kein faires Asylverfahren erhalten und dass sie nicht ausreichend vor Misshandlungen geschützt sind.
Unterschiedliche Ansichten in Deutschland
In Deutschland wird das Modell der ausgelagerten Asylverfahren diskutiert. Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, sieht Möglichkeiten für die Umsetzung dieser Prozeduren, vorausgesetzt, sie erfüllen hohe rechtsstaatliche Maßstäbe. Thomae betont jedoch, dass das britische Urteil nicht direkt auf Deutschland übertragbar sei.
Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Julian Pahlke, kritisiert das Modell scharf. „Wer Asylverfahren auf diese Art und Weise auslagern möchte, leidet unter völkerrechtlichem Realitätsverlust“, so Pahlke. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Andrea Lindholz, sieht keinen Diskussionsbedarf für ähnliche deutsche Asylmodelle. Sie betont jedoch, dass durch das Urteil des Obersten Gerichts nicht das Konzept der Durchführung von Asylverfahren in Drittstaaten generell verworfen wurde, sondern lediglich die spezifische Lage in Ruanda bemängelt wurde.
Fortführung der Debatte
Während einige die Auslagerung von Asylverfahren ablehnen, sehen andere weiterhin Möglichkeiten in diesem Modell. Lindholz betont, es sei „richtig und wichtig, jetzt im EU-Recht die Möglichkeit zu schaffen, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen“, sie fordert die Bundesregierung dazu auf, „die Verhandlungen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem in diesem Sinne aktiv voranzutreiben.“
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