Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) äußert sich „vorsichtig optimistisch“ zu den Plänen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) für eine Reform der Notfallversorgung. DKG-Chef Gerald Gaß stellt jedoch Fragen zur Umsetzung des Vorhabens, insbesondere in Bezug auf die Rolle der Notdienstpraxen der kassenärztlichen Vereinigungen nach 21 Uhr.
Vorsichtige Zustimmung zu Notfallreform
Gerald Gaß, der Chef der DKG, äußerte sich in einem Interview mit der „Rheinischen Post“ positiv zu den Grundsätzen der vorgeschlagenen Reform. „Die grundsätzlichen Überlegungen zur Reform der Notfallversorgung begrüßen wir“, sagte Gaß. Allerdings merkte er an, dass die konkrete Umsetzung entscheidend dafür wäre, ob die Reform tatsächlich „wegweisend“ sein könne.
Sorgen um Rollenverteilung
Gaß äußerte Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Öffnungszeiten für die KV Notdienstpraxen und wer nach 21 Uhr die Verantwortung für die Notfallversorgung übernehmen soll. „So stellt sich alleine schon bei den Öffnungszeiten für die KV Notdienstpraxen die Frage, ob ab 21 Uhr dieses Modell regelhaft die Krankenhäuser in der Verantwortung sieht“, sagte er.
Er warf die Frage auf, ob Bundesgesundheitsminister Lauterbach plant, „den bisherigen Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung grundlegend begrenzen“ zu wollen.
Budget der Kassenärztlichen Vereinigungen in der Diskussion
Zudem stellte Gaß die Frage zur Finanzierung des Vorhabens in den Raum. „Unklar bleibt, ob dann auch das Budget der Kassenärztlichen Vereinigungen entsprechend bereinigt wird, oder ob die Krankenkassen für die ambulante Notfallversorgung nach 21 Uhr zusätzliche Finanzmittel bereitstellen“, sagte er. Gaß betonte, dass zusätzliche Finanzmittel nur dann zur Verfügung stehen könnten, wenn es auch eine klare Verpflichtung zur Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen gäbe.
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