Deutsche IS-Rückkehrer stellen Justiz und Sicherheitsbehörden weiterhin vor große Herausforderungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, wie die „Welt“ berichtet.
Deutschlands umfangreiche Bemühungen um IS-Rückkehrer
Nach Angaben der Bundesregierung wurden bisher 111 Personen verurteilt, „119 Ermittlungsverfahren sind aktuell noch anhängig und 122 Verfahren wurden vorläufig eingestellt“. Mindestens 30 Personen wurden abgeschoben oder haben Deutschland freiwillig verlassen.
Seit 2011 sind rund 1.150 extremistische Islamisten aus Deutschland in Richtung Syrien und Irak ausgereist. Etwa 40 Prozent, das sind rund 460 Personen, sind wieder zurückgekehrt. Bei 312 dieser Rückkehrer wurde ein Ermittlungsverfahren aufgrund von Straftaten eingeleitet, die mit ihrer Ausreise in Verbindung gebracht werden können.
Die Herausforderung der Deradikalisierung
Die Bundesregierung steht vor der Herausforderung, die Rückkehrer zu deradikalisieren. Derzeit befinden sich mindestens eine „höhere zweistellige Anzahl an zurückgekehrten Personen in Deradikalisierungsmaßnahmen“, so ein Statement aus der Antwort der Regierung.
Nationalitäten der ausgereisten Islamisten
Von den ausgereisten Islamisten haben 650 die deutsche Staatsbürgerschaft. Darüber hinaus besitzen 153 Islamisten den türkischen Pass, gefolgt von Syrern und Russen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass diese Zahlen den Stand vom 31. Dezember 2023 wiedergeben.
Die Tatsache, dass die Zahl der anhängigen Ermittlungsverfahren und die Anzahl der Personen in Deradikalisierungsmaßnahmen hoch ist, unterstreicht die anhaltende Komplexität der Situation. Die Bemühungen, weiteren Ausreisen von Islamisten entgegenzuwirken und diejenigen, die bereits ausgereist sind, effektiv zu behandeln, stellen Deutschland weiterhin vor große Herausforderungen.
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