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Debatte um Arbeitszwang für Asylbewerber scharf kritisiert in Hannover

In der Diskussion um eine Arbeitspflicht für Asylbewerber in privaten Unternehmen kritisiert Steffen Krach (SPD), Regionspräsident von Hannover, den Präsidenten des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, scharf. Der Vorwurf: Sager befeuere Populismus und nütze der AfD.

Heftige Kritik an Sager

Steffen Krach (SPD), der Regionspräsident von Hannover, wirft Reinhard Sager vor, die Debatte um den Arbeitszwang für Asylbewerber in privaten Unternehmen ohne die nötige Verantwortung zu führen. Nach Angaben des “Stern” sagte Krach: “Indem Herr Sager so tut, als wollten Asylbewerber nicht arbeiten, befeuert er den Populismus. Herr Sager führt die Debatte nicht mit der nötigen Verantwortung. Das nutzt am Ende nur der AfD.”

Arbeitspflicht für Geflüchtete?

Sager hatte zuvor eine Arbeitspflicht für Geflüchtete in privaten Unternehmen gefordert. “Die finanzielle Unterstützung vom Staat darf nicht bedingungslos sein”, erklärte er in der “Bild”. “Wer sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhält, muss einer Arbeit nachgehen.”

Er rief die Bundesregierung dazu auf, das Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern. Dies würde es Flüchtlingen erlauben, nicht nur gemeinnützige Arbeiten auszuüben, sondern auch in privaten Unternehmen tätig zu sein.

Rechtliche Hürden und verfassungsrechtliche Bedenken

Das Asylbewerberleistungsgesetz von 1993 sieht bislang ausschließlich gemeinnützige Arbeit für Asylbewerber vor. Eine rechtliche Grundlage für Arbeit im privaten Sektor gibt es nicht. Zudem darf in Deutschland laut Grundgesetz niemand zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden. Ausnahmen bilden nur ein gerichtlich angeordneter Freiheitsentzug und eine allgemeine, für alle gleiche, öffentliche Dienstpflicht.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 kann jedoch verlangt werden, dass Leistungsempfänger aktiv an der Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit mitwirken. Mitwirkungspflichten, die auf eine staatliche Bevormundung oder “Besserung” abzielen, sind laut Gericht allerdings nicht zulässig.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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