In der Debatte um den Umgang mit der AfD wird innerhalb der Ampelkoalition eine mögliche Sanktionierung der Partei diskutiert. Die Möglichkeit einer Kürzung der Parteienfinanzierung, eine Maßnahme unterhalb des Verfahrens eines Parteiverbots, steht dabei im Fokus.
Parteienfinanzierung als Regulierungsmaßnahme?
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, betonte gegenüber dem „Handelsblatt“ die Bedeutung des im Grundgesetz verankerten Ausschluss von der Parteienfinanzierung: „Ein wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel deutlich zu kürzen“.
Grüne sehen Maßnahme kritisch
Auch die Grünen sehen grundsätzlich eine Option in der Streichung von Staatsgeldern, betonen aber die hohe Anforderungen einer solchen Entscheidung. Die Fraktionsgeschäftsführerin Irene Mihalic wies darauf hin, dass „genau wie bei einem Parteienverbot, […] die Verfassungsorgane gefordert [sind], unter Berücksichtigung der Einschätzung der Sicherheitsbehörden rechtliche Schritte sorgfältig abzuwägen“.
Urteilsverkündung am Dienstag
Am Dienstag wird das Bundesverfassungsgericht sein Urteil bezüglich des Antrags auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung verkünden, und so Aufschluss geben über „die konkreten Hürden eines solchen Verfahrens“, so Fechner. Dabei betonte er, dass das Urteil auch Auswirkungen auf andere Parteien, wie etwa die AfD, haben könnte.
Kritik vonseiten der Union
Skeptisch gegenüber dem Vorschlag äußerte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei (CDU). Er warnte, dass die Entziehung staatlicher Mittel einen genauso aufwändigen Prüfprozess voraussetzt wie ein Parteiverbotsverfahren und dass die AfD dadurch möglicherweise an Zustimmung gewinnen könnte: „Die Ampel sollte daher genau abwägen, ob sie mit ihren Gedankenspielen nicht der AfD in die Hände spielt und zu einer weiteren Mobilisierung der Extremisten beiträgt“, mahnte Frei.
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