Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert stark den kürzlich vom Kabinett gebilligten Gesetzentwurf zur Ausweisung von Ausländern, die im Digitalen Netzwerk einmalig Sympathie für Terrorakte oder ähnliche Straftaten gezeigt haben. Laut Thomas Oberhäuser, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV, ist das Gesetz populistisch und berücksichtigt nicht die Komplexität menschlichen Lebens.
DAV: “Gesetz ist populistisch”
Thomas Oberhäuser, Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im DAV, äußerte in einem Gespräch mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” harte Kritik am Gesetzentwurf. “Das Gesetz ist populistisch. Die behauptete Lösung wird der Komplexität menschlichen Lebens nicht im Ansatz gerecht. Denn nicht jeder, der irgendetwas liked, muss mit dem gesamten Inhalt einverstanden sein. Die sozialen Medien sind vielmehr prädestiniert dafür, dass man viel zu schnell etwas äußert. Das ist nicht alles reflektiert.” Er fügte hinzu, dass es zu weit gehen würde, das ganze Leben eines Menschen an solche, vielleicht einmalige, Äußerungen zu knüpfen.
Verfassungsbedingte Verhältnismäßigkeit ist gefordert
Oberhäuser gab ein anschauliches Beispiel zur Veranschaulichung seiner Bedenken gegen den Gesetzentwurf. “Stellen Sie sich einen Mann vor, dessen Familie im Gazastreifen lebt und dort nicht rauskommt. Dass so ein Mann auf die Zerstörungen dort nicht gelassen und abgewogen reagiert, ist doch klar.” Er wies zudem auf die verfassungsrechtliche Verpflichtung des Gesetzgebers hin, auch bei unliebsamem Verhalten des Einzelnen verhältnismäßig zu agieren. “Es ist im Übrigen ein Gebot unserer Verfassung, dass der Gesetzgeber auch bei unliebsamem Verhalten des Einzelnen verhältnismäßig agiert. Und nicht alles, was als Signal an die Bevölkerung gemeint ist, sollte ins Gesetz kommen.” Es bleibt abzuwarten, wie sich die Debatte um diesen Gesetzentwurf weiter entwickelt.
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