Der kürzlich aufgedeckte Falls von Cyberspionage in der Bundeswehr wirft viele Fragen auf. Der Cyberexperte Sven Herpig äußert sich dazu und spricht die Notwendigkeit an, die genaue Vorgehensweise der Operation zu klären, um die Dimension des Falls beurteilen zu können.
Hintergründe des Spionagefalls
Sven Herpig von der Stiftung Neue Verantwortung (SNV) sieht noch Klärungsbedarf zum Spionagefall in der Bundeswehr. „Um die Dimension des Falls genauer einschätzen zu können, muss geklärt werden, wie die Operation durchgeführt wurde“, sagt Herpig im Interview mit dem „Handelsblatt“. Eine Frage ist dabei, ob die betroffene Konferenz auf einer Plattform für eingestufte Inhalte stattgefunden hat und ob ausschließlich dienstliche Geräte genutzt wurden.
Rolle privater Geräte und Accounts
Es sei auch denkbar, dass private Geräte oder Mail-Accounts genutzt wurden, um auf die Videokonferenz zuzugreifen. „Für die Bewertung macht es einen Unterschied, ob möglicherweise ein privater Account oder das Dienstlaptop eines Offiziers kompromittiert worden ist“, erklärte Herpig.
Gefahr für das Netzwerk der Bundeswehr
Sollte das Netzwerk oder ein Teilnetzwerk der Bundeswehr betroffen sein, das für eingestufte Inhalte genutzt wird, sei eine Überarbeitung der Sicherheitssysteme vonnöten. „Wenn man herausfindet, dass das Netzwerk oder ein Teilnetzwerk der Bundeswehr für eingestufte Inhalte kompromittiert wurde und auch dienstliche Endgeräte betroffen sind, die eine Zulassung für bestimmte Inhalte haben, dann muss man da ran und die Systeme härten.“
Absichten des Spions
Herpig betont, dass auch die Intention des Urhebers der Aktion geklärt werden muss. Dass die Mitschrift des infiltrierten Gesprächs an die Öffentlichkeit gelangt ist, zeige, dass der Spion enttarnt ist und Maßnahmen zur Behebung der Sicherheitslücke eingeleitet werden können. „Nachrichtendienste wollen normalerweise so lange wie möglich unerkannt in Systemen bleiben, um nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu gewinnen“, erinnert der Cyberexperte.
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