Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, kritisiert die CDU-Pläne zu Sanktionen beim Bürgergeld als verfassungswidrig und sieht die geplante Kindergrundsicherung als reinen Etikettenschwindel. Er plädiert zudem dafür, die Erwerbsunfähigkeitsrente auf zahlreiche Menschen auszudehnen, die derzeit Bürgergeld beziehen.
Kritik an CDU-Plänen zu Bürgergeld
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, hat die CDU-Pläne zu Sanktionen beim Bürgergeld scharf kritisiert. Er bezeichnete die Vorschläge in der „Frankfurter Rundschau“ (Samstagsausgabe) als verfassungswidrig und sagte: „Das, was die CDU vorschlägt, ist schlicht verfassungswidrig. Deswegen wird das auch nie kommen. Das ist eine Riesen-Wahlkampfnummer.“ Schneider bezog sich dabei auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das klare Regelungen getroffen habe: „Man kann Menschen nicht die kompletten Leistungen streichen, ohne sich den Einzelfall anzuschauen, ob es wirklich eine vorsätzliche Verweigerung ist oder ob sonstige Umstände, etwa gesundheitliche Gründe, dafür verantwortlich sind.“
Plädoyer für Ausdehnung der Erwerbsunfähigkeitsrente
Darüber hinaus forderte Schneider, die Erwerbsunfähigkeitsrente auf zahlreiche Personen auszudehnen, die derzeit Bürgergeld beziehen. „Als arbeitsfähig gilt, wer mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Tatsache ist, dass es dabei oft um Menschen geht, die körperlich oder seelisch krank sind. Kein Arbeitgeber will Menschen einstellen, die nur drei Stunden am Tag arbeiten können oder sich ständig krank melden müssen“, argumentierte er. „Es wäre wirklich besser, die Erwerbsunfähigkeitsrente auf diese Fälle auszuweiten.“
Kritik an geplanter Kindergrundsicherung
Die Pläne zur Einführung einer Kindergrundsicherung sieht Schneider skeptisch. Er geht davon aus, dass es eine solche Sicherung, die „diesen Namen verdient“, nicht geben wird. „Es wird keine Kindergrundsicherung geben, egal, wie die momentane Diskussion ausgeht. Tatsache ist: Das Ganze ist ein Etikettenschwindel“, urteilte Schneider. „Es geht ja überhaupt nicht mehr darum, armen Kindern mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Es geht nur noch darum, bestehende Leistungen zusammenzuführen. Das ist eine reine Verwaltungsreform, die da geplant ist – die verdient nicht den Namen Kindergrundsicherung.“
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