# CDU kritisiert Ungleichbehandlung bei Sonntagszuschlägen Typ: Artikel Veröffentlicht: 2026-09-02T09:42:10+02:00 Zuletzt aktualisiert: 2026-09-02T09:42:14+02:00 Kanonische URL: https://hasepost.de/cdu-kritisiert-ungleichbehandlung-bei-sonntagszuschlaegen-750479/ Kategorie: Deutschland & die Welt --- Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wirft der Bundesregierung vor, tarifungebundene Arbeitnehmer bei Sonn- und Feiertagszuschlägen zu benachteiligen. Finanzpolitischer Sprecher Fritz Güntzler fordert eine Überprüfung der Pläne im parlamentarischen Verfahren. ## Güntzler: Keine Schieflage zulasten nicht tarifgebundener Betriebe Der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, sagte der "Bild", es dürfe "keine Schieflage zulasten nicht tarifgebundener Betriebe entstehen. Die vollständige Beitragsfreiheit im Bereich von Tarifverträgen werden wir uns im parlamentarischen Verfahren genauer anschauen müssen." Konkret geht es darum, dass die Bundesregierung Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit für Beschäftigte mit Tarifverträgen von Sozialbeiträgen befreien will. Für Beschäftigte ohne tarifliche Regelungen soll dies nicht gelten. Güntzler betonte, Tarifbindung verdiene zwar "Rückenwind", doch zur "sozialen Marktwirtschaft" gehöre auch, wenn man nicht tarifgebunden sei. ### Bund der Steuerzahler fordert Gleichbehandlung Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, unterstützte die Kritik. Der „Bild“ sagte er, die Pläne seien „willkürlich und ungerecht. Wer nachts, sonntags oder an Feiertagen arbeitet, erbringt die gleiche besondere Leistung. Das ist unabhängig davon, ob sein Arbeitgeber tarifgebunden ist.“ Schließlich könnten Beschäftigte nicht beeinflussen, ob es in ihrem Betrieb einen Tarifvertrag gebe. Ein Sprecher von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte der „Bild“, die Regierung wolle „die Tarifautonomie und tarifgebundene Arbeit stärken. Das ist im Koalitionsvertrag verankert. Die Maßnahmen zum Sonn- und Feiertagszuschlag wurden vom Koalitionsausschuss am 2. Juli vereinbart. Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes setzt diese Vereinbarung 1:1 um.“ Die Maßnahmen zum Sonn- und Feiertagszuschlag seien vom Koalitionsausschuss am 2. Juli vereinbart worden. Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes setze diese Vereinbarung 1:1 um. --- Quelle: HASEPOST – Die Zeitung für Osnabrück