Die Forderung des CDU-Vorsitzenden Friedrich Merz nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts löst kontroverse Reaktionen aus. Unterstützung erhält er vom nordrhein-westfälischen Innenminister Herbert Reul (CDU), während aus den Ampel-Fraktionen und von der FDP Kritik kommt.
Kontroverse um schärferes Jugendstrafrecht
Friedrich Merz, CDU-Chef, fordert ein strengeres Jugendstrafrecht, was unterschiedliche Reaktionen hervorruft. Unterstützung kommt von Herbert Reul (CDU), dem Innenminister von Nordrhein-Westfalen, der der “Welt” sagte: “Ich glaube schon, dass die Kinder von damals nicht mit den Kindern von heute vergleichbar sind”. Reul plädiert dafür, Kinder und Jugendliche, die strafbare Handlungen begehen, stärker zur Verantwortung zu ziehen.
Ablehnung von SPD und FDP
Auf der anderen Seite stößt Merz’ Vorschlag auf Ablehnung in den Ampel-Fraktionen. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese kritisierte Merz’ Vorstoß als populistisch und betonte, das geltende Jugendstrafrecht habe zum Ziel, jugendliche Straftäter zurück in die Gesellschaft zu integrieren. Er fügte hinzu, es sei “geradezu absurd”, der Jugend das Wahlrecht abzusprechen, sie aber gleichzeitig stärker strafrechtlich belangen zu wollen. Die FDP-Bundestagsfraktion, vertreten durch Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr, hält ebenfalls dagegen: Sie betonte, dass das Jugendstrafrecht auf der Überzeugung basiere, dass jugendliche Straftäter noch auf den richtigen Weg geführt werden können.
AfD diskutiert über Jugendstrafmündigkeit
Von der AfD gibt es ebenfalls Kritik, wenn auch aus einer anderen Perspektive. Fraktionschefin Alice Weidel bezeichnete Merz’ Aussagen als “das übliche Law-and-order-Getöse der CDU”. Sie erinnerte an einen Gesetzentwurf ihrer Partei zur Herabsetzung der Jugendstrafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, der von den übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Weidel forderte zudem eine Verschärfung der Strafen für ältere Straftäter und eine zügige Abschiebung ausländischer Täter.
Merz hatte zuvor in der “Bild am Sonntag” argumentiert, dass es nicht nachvollziehbar sei, über das Wahlrecht ab 16 zu sprechen, während die Strafmündigkeit zwischen 18 und 21 Jahren liege. Dabei würden Jugendliche oft nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt, was seiner Meinung nach geändert werden sollte.
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