Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes der Ampelkoalition beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Heilmann kritisiert, dass die Ampelkoalition neu angestrebte Regelungen, die den Klimaschutz zusätzlich schwächen könnten, in die Reform eingebunden hat, ohne sie öffentlich zu diskutieren.
Klage gegen Reform des Klimaschutzgesetzes
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes der Ampelkoalition beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wie er am Mittwoch mitteilte. Heilmann begründete seinen Schritt damit, dass die Ampelkoalition am letzten Freitag einen Änderungsantrag mit neuen, bisher nicht behandelten Aspekten vorgelegt hat. Diese könnten den Klimaschutz seiner Meinung nach zusätzlich schwächen.
Verstoß gegen Geschäftsordnung und parlamentarische Praxis
Besonders kritisiert Heilmann, dass ein Antrag der Union, zu den neuen Regelungen eine öffentliche Anhörung durchzuführen, abgelehnt wurde. Dies sei abweichend von der Geschäftsordnung und der ständigen parlamentarischen Praxis. Er sieht keinen Zeitdruck für die Verabschiedung des Gesetzes und betont: „Es gibt daher keinen Grund, die Beratung dieses zentralen Gesetzes mit seiner massiven Betroffenheit auf Grundrechte und Generationengerechtigkeit auf nicht einmal acht Tage zu begrenzen.“
Vergleich mit Gebäudeenergiegesetz
Heilmann zieht einen Vergleich mit dem Gebäudeenergiegesetz, bei dem es seiner Ansicht nach im letzten Sommer ebenfalls eine zu schnelle Gesetzgebung gab. „Die Beratungsverkürzung sei insofern noch weniger zu rechtfertigen als beim Gebäudeenergiegesetz“, betonte er. Damals hatte Heilmann erfolgreich gegen das Gesetzgebungsverfahren geklagt.
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