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Caritas befürwortet Reform des Ehegattensplittings und Steuerklassen

Der Deutsche Caritasverband begrüßt die Pläne der Bundesregierung, das Ehegattensplitting zu reformieren und die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen, kritisiert jedoch die vorgesehene Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen. Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa sieht in der Reform einen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit, befürchtet aber, dass Überstundenzuschläge die Ungleichverteilung von Arbeit in Familien weiter verfestigen könnten.

Reform des Ehegattensplittings und Streichung der Steuerklassen 3 und 5

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands, begrüßte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) die geplante Reform des Ehegattensplittings. Sie sagte: „Gut, wenn die Koalition die Kombination von Steuerklasse 4 für beide Partner mit einem Faktorabzug zum neuen Regelmodell macht.“ Sie betrachtet die bisherige Praxis, die oft zur Unterbewertung der Erwerbsleistung von Frauen führt, als „extrem ungerecht“.

Reaktion auf den Vorschlag von Finanzminister Christian Lindner

Die Aussagen Welskop-Deffaa’s folgen auf den Entwurf für ein neues Jahressteuergesetz von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Darin ist neben der Anpassung des Grund- und Kinderfreibetrags auch eine Änderung der Steuerklasse 4 vorgesehen, die ab 2030 Standard werden soll. Laut Lindner muss zuvor allerdings die IT in den Finanzverwaltungen der Länder optimiert werden. Mit dieser Reform soll die steuerliche Belastung bei zusammen veranlagten Ehepartnern gerechter verteilt werden.

Kritik an Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen

Welskop-Deffaa kritisierte jedoch auch den Teil des Gesetzentwurfs, der Überstundenzuschläge im Vollzeitjob steuerfrei stellen will. Sie äußerte Bedenken, dass dadurch die Anreize für den Hauptverdiener in der Familie erhöht würden, mehr Überstunden zu machen, während eine Erhöhung der Arbeitszeit des Partners mit dem vollen Grenzsteuersatz belegt würde. „Schade, dass dieser Fortschritt an anderer Stelle konterkariert werden soll, indem Überstundenzuschläge im Vollzeitjob steuerfrei gestellt werden“, sagte Welskop-Deffaa. Sie warnt davor, dass eine solche Regelung die traditionelle Aufgabenverteilung in der Familie weiter zementieren könnte: „Die Aufgabenverteilung, die nach der Geburt eines Kindes vorläufig befristet gewählt wurde, wird auf diese Weise dramatisch verfestigt.“

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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