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Startseite Deutschland & die WeltCannabis-Legalisierung soll Ende Februar verabschiedet werden
Deutschland & die Welt

Cannabis-Legalisierung soll Ende Februar verabschiedet werden

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Januar 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. Januar 2024
Karl Lauterbach (SPD) / Foto: dts
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Die lang erwartete Legalisierung von Cannabis soll nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) Ende Februar vom Bundestag verabschiedet werden und ab 1. April gelten. Trotz Widerstand und praktischen Bedenken spricht er von „vielversprechenden“ Gesprächen und betont die Bedeutung der kontrollierten Abgabe als Schutzmaßnahme für Konsumenten.

Cannabis-Legalisierung auf dem Weg

Karl Lauterbach (SPD) bestätigte gegenüber der „Welt am Sonntag“, dass er weiterhin davon ausgeht, „dass das Cannabisgesetz in der Woche vom 19. bis zum 23. Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann“. Er bezeichnete die bisherigen Gespräche dazu als „vielversprechend“.

Entscheidung mit Augenmaß trotz Widerstand

Trotz bestehenden Widerstands von Innenpolitikern und Zweifeln hinsichtlich der Durchführung von Konsumverbotszonen von 100 Metern um Schulen und Kitas sieht Lauterbach die geplante Legalisierung als sachgerecht an. „Ich halte das für eine Entscheidung mit Augenmaß. Es stimmt natürlich, dass so eine Vorgabe kontrolliert werden muss und nicht jeder einzelne Verstoß geahndet werden kann. Das ist aber bei jedem Gesetz so.“, erklärte er.

Veränderung der politischen Haltung

Lauterbach, der über viele Jahre hinweg gegen die Legalisierung von Cannabis argumentiert hatte, begründete seine geänderte Haltung mit neuen Studienergebnissen. „Die Studienlage hat sich in den vergangenen Jahren gedreht. Höhere toxische Konzentrationen in den Schwarzmarktprodukten und Beimischungen gefährden die Konsumenten,“ sagte Lauterbach.

Demnach sieht er in der „kontrollierten Abgabe von Cannabis“ einen wichtigen Schritt, um den Schwarzmarkt auszutrocknen und kombiniert diesen Ansatz mit einem „besonderen Kinder- und Jugendschutz“. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit für Konsumenten erhöht werden.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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